MopedGirl am 13.01.2008 um 23:08 Uhr
Habe noch nie ein abgestelltes Motorrad gesehen, bei dem das Parklicht eingeschaltet war. Ist ein Parklicht Pflicht oder warum wird so was dann immer noch eingebaut?
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pflicht ist es nicht soweit ich weiß! denn es gibt doch sehr viele bikes die es auch garnicht haben. also kann es denke ich keine pflicht sein. halte ich auch nicht für sinnvoll..

§ 17 Abs. 4 der StVZO sagt aus: Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden
WOW!!!!!!!!!!!

Frank hat das sehr schön beschrieben.
Zusätzlich ist das Standlicht auch dann sinnvoll, wenn Du mit einem Nebelscheinwerfer unterwegs bist.
Dann darfst Du nämlich, damit Du Dich im Nebel selbst nicht so stark blendest, das Abblendlicht ausschalten und nur mit Nebelscheinwerfer und Standlicht fahren.