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OT: Muss zur HU beim PkW gleichzeitig AU gemacht werden, oder ist das Abzocke?

gefragt von EnduristEndurist am 30.10.2007 um 19:44 Uhr

Tach´ allerseits,

ja ich weiss es ist kein Motorradthema (also OT = Off Topic) aber es brennt mir unter den Fingernägeln:

Ich komme gerade von meinem Autoschrauber (bis jetzt des Vertrauens). Zu ein paar Wartungsarbeiten soll die HU gemacht werden (es kommt zu ihm jeden Tag dafür die KÜS in die Werkstatt). Nun behauptet mein Schrauber doch allen Ernstes die AU muss auch gleichzeitig gemacht werden, es gibt einen neuen Gesetzesentwurf. Mein Auto (schönes alter Audi 90 Bj.88) hat aber die AU aber schon im März bekommen. Stimmen seine Aussagen oder will der mich nur abzocken?

M.f.G. aus Bochum

Christoph


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anonym
beantwortet von Passfan am 30. Oktober 2007 20:23
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Der will dich mit Sicherheit abzocken. Dies hier bestätigt die Meinung von Frank: http://www.tuev-nord.de/20679.asp


Frank
beantwortet von Frank am 30. Oktober 2007 20:10
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Soweit ich weiss gilt das nur für neue Fahrzeuge die mit der elektronischen OBD (On board diagnose) ausgerüstet sind. Da wird die Abgasuntersuchung seit dem 01.04.2006 zusammen mit der HU durchgeführt. Da aber der Audi 90 keine OBD hat gilt der Termin der auf der AU Plakette angegeben ist.


Endurist
beantwortet von Endurist am 30. Oktober 2007 21:05
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Danke Frank & Passfan,

das ging ja suuper schnell. Dadurch habe ich gerade auch den passenden Link bei der KÜS gefunden:

http://www.kues.de/leistungen/halter/unt_a/au/ottodiesel.aspx

Habe alles ausgedruckt und morgen wird der Schrauber sein blaues Wunder erleben!! ;-)))

Nochmals tausend Dank, macht Spass hier, der

Christoph :-)

Kommentar von F9dc77cece7fa16f6edd2d1d64853e4bsmallFrank am 30. Oktober 2007 21:18

Viel Erfolg! Sei gnädig mit dem Schrauber.

Frank


anonym
beantwortet von turboklaus am 16. April 2008 23:54
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Kleiner Nachtrag, auch wenn der Schrauber schon sein Fett weg bekommen hat. Nach neuesten Vorschriften muß gemeinsam mit der HU eine 2 Jahre gültige AU durchgeführt sein! also die AU muß bereits bestanden sein, sonst keine HU. Bei uns in der Firma können wir den TÜV und DEKRA Prüfern in Zukunft nur noch Fahrzeuge zur HU vorstellen, wenn die AU bereits durchgeführt ist. Dies ist in den aktuellen Prüfvorschriften so geregelt. Neuerdings prüfen die Prüfer sich selber gegenseitig, da sehr viel Schindluder getrieben wurde. Alte Fahrzeuge ohne Kat erhalten jetzt wie Fahrzeuge mit Kat automatisch eine 2 Jährige AU Plakette

Kommentar von 8107718093396da1d48b92de9824df17smallEndurist am 17. April 2008 00:16

Deine Infos sind aber nix neues, sind ja schon genug Links gesetzt wo alles drin steht.

Kommentar von 8107718093396da1d48b92de9824df17smallEndurist am 17. April 2008 00:32

Trotzdem danke! :-)


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