Original Verkleidungsteile aus anderem Material

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Vielleicht beruhigt Dich das Bild meines Mopeds. Daran erkennst du vorne eine Kotflügel-Verlängerung, hinten die Hinterradabdeckung incl. Kettenschutz. Beide Teile sind nicht einmal Serienmäßig vorhanden, trotzdem hat es den TÜV keinen Deut interessiert. Die Teile wurden in meiner "Eintragungsaktion" auch nicht berücksichtigt, da nicht notwendig (selbst das MRA-"Windschild" mit ABE wurde eingetragen).

Entspanne dich einfach. :-)

Mein Moped - (TÜV, Verkleidung, Polizei)

Ha,

heute habe ich zwischen Rumohr und Schönwohld eine rote Maschine stehen sehen, keine Ahnung was für eine, aber eben rot und zwei Endtöpfe. Kennzeichen KI-KK XXX. Knapp daneben würde ich sagen.

P.S.: Wählen morgen nicht vergessen, gell?

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@Afbian

Aber Junior, ich mache doch keinen Hehl aus meinem Kennzeichen : KI-KR 59. Und wählen ist doch die erste Bürgerpflicht. Ich habe seit 34 Jahren keine (!) Wahl versäumt. :-)

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@deralte

Nein, nein, Du hast mich falsch verstanden. Die Maschine die da stand war rot und hatte das Kennzeichen KI-KK "irgendwelche Zahlen". Eben fast an Deinem vorbei. ;-)

Hehe, löblich mit dem Wählen.

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Deine ganze Maschine ist rot :-) Die Teile sind bei dir sehr unauffällig! Bei mir sind sie eben aus Carbon mit dem typischen Carbonlook...

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@tomasson05

Ok, ok, dann ziehe ich mal die Ärmelschoner an: Für mein Moped wurde ein Gutachten gem. § 21 StVZO nach Fahrzeugänderung (§ 19 Abs. 2 StVZO) am 15.03.2012 erstellt. Der Fahrzeugzustand entsprach dem Zustand auf dem Foto. Die erwähnten Teile wurden weder eingetragen noch in irgendeiner Art und Weise erwähnt.

Die Teile, die du bestellt hast, stellen einen Ersatz von Originalteilen dar, mit dem Unterschied, dass es sich um sog. "Sicht-Carbon" handelt. Teile aus Sicht-Carbon haben lediglich eine Schicht (Folie) aus Carbon, sie bestehen also nicht durchgängig aus Carbon. Somit sind Art, Form, und Material gleich mit den Original-Teilen, da die Sichtcarbon-Schicht als Lackierung zu verstehen ist.

Ich sehe also keine Probleme. Wenn wider Erwarten Probleme auftauchen, würde ich mich über eine PN freuen. :-)

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@deralte

Nachtrag: Die Hinterradabdeckung ist aus GfK, nicht aus dem üblichen ABS.

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Danke für das Sternchen. :-)

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Die von Dir genannten Teile stehen bestimmt nicht ausdrücklich in den Fahrzeugpapieren, wie eigentlich bei keinem Motorrad, sie sind zwar laut KBA Eintrag des Herstellers Bestandteil des Motorrades, denn ohne Kotflügel oder andere Art von Radabdeckung ist heute ein Srassenmotorrad nicht mehr zulassungsfähig. Bei den von Dir genannten Teilen ist es wichtig, das sie aus einem Material sind, das schon für Fahrzeuge im Strassenverkehr benutzt wird, denn dann ist es nach den Materialeigenschaften für Fahrzeuge definiert und geeignet. z.B. Splitterverhalten, Stabilität und andere Eigenschaften. Carbon wird schon sehr viel für Fahrzeuge und Fahrzeugteile benutzt, ich würde mir an Deiner Stelle da keine grossen Gedanken machen. Für mein Motorrad habe ich teilweise Abdeckungen aus Alu nachgebaut und montiert, beim TÜV habe ich dann nachgefragt ob ich diese Teile eintragen muss. Die Antwort war : solang die Teile nicht aus einem Material sind, das im Fahrzeugbau noch nicht verwendet wird und sonst keine Gafahr durch Form, Stabiltät oder scharfe Kanten für Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer entsteht brauche ich diese Teile nicht eintragen oder abnehmen lassen, sicherheitrelavante Teile natürlich ausgenommen. Gruß hojo.

Jetz wirste wieder 100 verschiedene Antworten bekommen. Am sichersten ist es direkt beim Tüv nachzufragen. Notfalls mit montierten Teilen hinfahren. Als erstes kannste mal nachsehen ob in der Innenseite der Teile eine E-Nummer angebracht ist. Sollte dies der Fall sein dann kannste montieren. Zum Eintragen brauchst du auf jeden Fall Unterlagen. In meinem Fall war ein Festigkeitsgutachten des Materials dabei.

also, wenn diese Teile der Form her den Originalteilen gleich sind und vom Originalhersteller geliefert werden, werden sie auch keine besondere Erlaubnis benötigen.