Offene Ritzelabdeckungen nun erlaubt oder nicht?

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Es darf durch den Betrieb keine Gefahr duch drehende Teile für andere bzw. den Fahrer eintreten. Es gibt keine richtige Vorschrift dafür, aber es verbietet sich schon durch Nachdenken z.B. so große Löcher zu wählen, das ein Finger reinpasst oder gar Kleidungsstücke. Nebenbei sollte die Konstruktion nicht soweit geschwächt werden, das akute Bruchgefahr mit genannten Folgen ensteht