Kann mir jemand die neue A2 Regelung einfach erklären?

5 Antworten

Was gibt es da niicht zu verstehen ?`

Motorrad mit maximal 35kw (48PS) , das ist klar oder?

Mit maximal 0,2kw/kg.  Ist die Maschine zu leicht darf sie nicht die volle Leistung haben. Max. 0,2kw/Kg is das gleiche wie mind. 5kg/kw. Auch ned so schwer.

Und das was als neu bezeichnet wird, es aber eigentlich ned ist da die Regelung seit 2007 besteht und seit Jan.2013 verbindlich in nationales Recht umgesetzt sein muß, der Motor darf  nicht von einem mehr als doppelt so starken Motor abstammen. d.h. ist der Motor gegenüber der Typgenehmigung gedrosselt, darf die Leistung in der Typgenehmigung max doppelt so hoch sein. Bei den maximalen 35kw(48PS) also max. 70kw(96PS) 

VinCal  01.09.2016, 20:52

"der Motor darf nicht von einem mehr als doppelt so starken Motor abstammen. d.h. ist der Motor gegenüber der Typgenehmigung gedrosselt, darf die Leistung in der Typgenehmigung max doppelt so hoch sein. Bei den maximalen 35kw(48PS) also max. 70kw(96PS)"

Steht nirgendwo, ausser im ausländischen Gesetz. Deutschland hat diese Klausel nicht übernommen. Das ganze wird am 23. September 2016 entschieden. Hat man den Führerschein vor diesem Datum erworben und diese Klausel mit der maximalen Typengenehmigung von 96 PS wird so am 23.Sept. so übernommen, dann betrifft dich das trotzdem nicht. Erst wenn du nach dem diesem Entscheid den A2 Schein machst bist du davon betroffen. Ansonsten gilt: A2 = Motorrad gedrosselt auf 48PS.

Grüsse VinCal

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Effigies  01.09.2016, 22:32
@VinCal

Steht nirgendwo, ausser im ausländischen Gesetz.

Es steht in der EU Richtlinie die für die ganze EU seit 19.jan.2013 verbindlich ist.

Deutschland hat diese Klausel nicht übernommen.

Deswegen fragt er ja nach de "neuen" Regelung. Wobei die ja eigentlich nicht neu ist. 

Hat man den Führerschein vor diesem Datum erworben und diese Klausel mit der maximalen Typengenehmigung von 96 PS wird so am 23.Sept. so übernommen, dann betrifft dich das trotzdem nicht. Erst wenn du nach dem diesem Entscheid den A2 Schein machst bist du davon betroffen.

Wo steht das ?

Wenn eine FeV für die Klasse A2 erlassen wird gilt die für die Klasse A2. Nicht für ein paar davon . Für alle.

Wenn bestimmte Fahrerlaubnisinhaber ausgenommen werden sollen, muß das explizit in die FeV hineingeschrieben werden.  So wie für Fahrerlaubnisse vor dem 19.01.2013 im

FeV § 76 (7) Übergangsrecht zu § 6 Absatz 1 zu Klasse A.

Gibt es so einen § nicht , gilt die "neue" Regelung für alle.
Steht da aber eine Übergangsregelung, dann weicht die FeV wieder von der EU-Richtlinie ab da diese seit Jan.2013 umgesetzt sein muß und damit wäre die Klage gegen die BRD wieder nicht vom Tisch.

Der Bundesrat will zwar einen Bestandschutz drinnen haben, es ist aber fraglich ob das möglich ist  oder ob die EU da doch am längeren Hebel sitzt.

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Ist das das Leergewicht mit den 0,2kw pro kg. Oder voll getankt ?Danke für die Antwort

deralte  24.12.2017, 11:56

Leermasse (Leergewicht): Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg.(Fundstelle dieser Information: Zulassungsbescheiningung Teil I / Fahrzeugschein) Ist deine Frage damit beantwortet?

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Ähm... und was bitte gibt es da nicht zu verstehen???

Hallo Ich habe sehr viel über die neue A2 Reglung gelesen doch nichts
verstanden kann mir jemand das mal richtig und bitte einfach erklären
Danke

Du willst jetzt aber nicht sagen, dass dir "so ein Text" zu kompliziert ist!?

https://www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/recht-motorrad/Motorrad-A2/aenderung-a2.aspx

oder dieser Text: http://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=357194