Neue a2 Regelung schon in kraft?
Hallo Leute, ich haben seit 1,5 Jahren mein A1. Im Juli werde ich 18 und werde so mein a2 machen.. ich hab aber durch Zufall herausgefunden, dass es da so neue Regelungen gibt, dass das gedrosselte Bike in offener Version nicht mehr als 70 kw leistung haben darf. Habe mich also im Internet erkundigt und voila.. keine Angaben. Da stand, dass die Entscheidung auf September verschoben wurde(Wir haben nun Dezember) aber etwas aktuelleres gibt es nicht. Weis jemand etwas? Könntet ihr mir vielleicht den Stand der Dinge erklären? Lg
6 Antworten
Nein, eine neue Vorschrift gibt es immer noch nicht.
Selbst wenn du deinen Führerschein noch vor der neuen Gesetzesänderung machst, darfst du mit einem Bike >70kW immer noch nicht im "Ausland" rumdüsen. Selbst wenn der FS unter Bestandsschutz fallen würde.
Mach den Schein, besorge Dir ein Bike <=70kW Originalleistung und welches auf die Bestimmungen des A2 gedrosselt werden kann. So bist du auf der sicheren Seite.
Ich will mir aber keine 3 motorräder kaufen..
Nicht? Also mir fallen jeder Zeit 3 Modelle ein die mir noch irgendwie fehlen würden ;o)
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btw warum muß es ne GSR sein? Es gibt direkte Konkurenzmodelle zur GSR die mit der Regelung kompatibel sind. Z800e z.b.
Oder die 675 Streettriple, die ich sogar für erheblich interessanter und besser halte.
Im Bundesrat spielt man auf Zeit weil man sich wohl nicht einig ist wie weit man mit dem Bestandschutz zocken kann/soll.
Läßt man ihn so wie es die EU Richtlinie fordert ganz weg verprellt man Bürger, was man vor einem Wahljahr nicht will.
Schafft man einen vollen Bestandschutz kann es sein, daß das EuGH Verfahren gegen Deutschland weiter geführt wird und das kann sehr teuer werden, was auch wieder den Steuerzahler verärgert.
Die Frist des Gerichts läuft zum Jahresende (huch, das ist ja schon fast erledigt, Neujahr is auch jedes Jahr so plötzlich ;o) ) aus, und dann wird es ernst.
Also bis Juli können die das sicher nicht mehr rauszögern.
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btw neu is die Regel echt nicht. die ist von 2006. Mußte rechtstkräftig in nationales Recht umgesetzt werden bis 19.Jan.2013.
Nachdem gegen die BRD Vertragsverletzungsklage eingereicht wurde hat das Bundeskanzleramt die korrigierte Fassung der Führerscheinverordnung bereits am 23.Mai.2016 dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt. Passiert is bis jetzt nix. In einigen Bundesländern sind 10 Jahre wohl noch zu wenig um eine verbindliche Richtlinie zu lesen und zu verstehen.
Und du hast anscheinend in den letzten 10 Jahren nicht verstanden, dass die deutschen Änderungen Hand und Fuß haben!
@deralte: das ist richtig, es geht um die Beweisbarkeit vor Ort (bei einer Polizeikontrolle), in den Papieren steht nur die tatsächliche Leistung (also gedrosselt), nicht aber die ungedrosselte Leistung (warum auch? Mit solch einer sinnlosen Vorschrift hat ja niemand rechnen können) .
Ist übrigens ganz interessant, mit welchen Themen sich der Bundesrat so befassen muss, die machen sich da wirklich Gedanken um Einzelheiten, lohnt sich anzuschauen (Bundesrat.de)
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/952/tagesordnung-952.html?nn=4353052
Der TOP 79 ist der zu diskutierende Punkt.
https://youtube.com/watch?v=-vvNRgtyk_4
Den Motorrad Nachrichten Kanal kann ich nur weiter empfehlen!
http://horsemen-of-apocalypse.com/a2-fuehrerschein-neuregelung-wurde-beschlossen-sie-kommt/
Dies ist eine andere Seite des selben Betreibers, dort verkündet er, dass die Regelung beschlossen wurde.
https://www.youtube.com/watch?v=Br-X1rB4tBg
Wurde vorhin hochgeladen!!!!!!!!!
Tja, schade, dann ist die Geschichte jetzt wohl durch. Danke fürs posten :)
Wenn ich das richtig verstanden habe, hatte der EuGH recht deutlich gemacht, wenn das bis zum Jahreswechsel nicht vom Tisch ist hagelt es Zwangsgelder.
Von da her war es zu erwarten daß sie es vor sich her schieben bis zur vermutlich letzten regulären Sitzung des Jahres. Jetzt kann der Bundesrat Weihnachtsferien machen. ;o)
LOL, das ist natürlich sehr unartig von "Provinzpolitikern", gegen die EU anstinken zu wollen, immerhin haben wir ja jetzt ein Europäisches Kaiserreich und sind eigentlich nur noch Befehlsempfänger, Beschlüsse aus Brüssel sind gefälligst durchzusetzen und gut ist's.
Das war nicht unartig, das war nur doof weil man auf diesem Weg keinerlei Erfolgsaussichten hat. Da kann man nur verlieren.
Und die EU demokratischer machen wird man mit so nem Zwergenaufstand sicher auch nicht. Da muß man andere Wege finden.
Die EU Regelung ist in DE fehlerhaft umgesetzt worden. Es wird wohl ein Bestandsschutz in DE geben wenn die Regeln angepasst werden.
Wichtig im Ausland kann man wegen einer zu starken Maschine probleme kriegen!
Wurde letzte Woche beschlossen! Es kommt die Regelung, das man mit A2 ein Motorrad mit mehr als 70kW ungedrosselt nicht führen darf.
48PS, max. 0,2 kW/kg wenn es überschreitet, dann muss man es weiter runterdrosseln
Da die Regelung jetzt durch ist, wird sie spätestens im Januar fertig eingetragen sein --> da du den Führerschein im Juli machst musst du dich an die neue Regelung halten.
Wer alle vor der neuen Regelung den A2 bekommen hat, darf weiterhin alle Motorräder auf 48PS (max. 0,2 kW/kg) drosseln und fahren. Vorsicht hierbei: Wenn du im Ausland mit einem gedrosselten Motorrad für A2, was über 70kW offen besitzt, rumfährst gilt das als "Fahren ohne Fahrerlaubnis"... gilt also so als hättest du kein Führerschein für die Maschine..
"Durch" ist die erst wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Erst ab diesem Tag gilt die neue Verordnung! Dauert aber nicht mehr lange und wird spätestens bis 31.12.16 auch drin auftauchen.
Ich will mir aber keine 3 motorräder kaufen.. grad die duke.. dann noch eine.. dann noch eine.. und Auslandstouren mach ich auch nicht:D hoffe die bekommen es bis juli nicht gebacken eine Entscheidung zu treffen und kann mit meine 750 suzuki gsr holen:D