
Hi Henriko,
eindeutig ja! Die Frage habe ich schon mal ausführlich vor ca. 2 Monaten inkl. Briefkopie beantwortet, schaut mal rein:
http://www.motorradfrage.net/frage/bekommt-man-eine-geaenderte-uebersetzung-eing...

Jaein! Du darfst das Übersetzungsverhältnis bis zu 5% verändern, alle darüber muss eingetragen werden. Ausser man lässt es nicht eintragen und ist ein böser Mensch der schwarz fährt ;)

Soweit mir bekannt ist, muß man in jedem Falle eine geänderte Übersetzung eintragen lassen. Die Tüvler lassen sich -wenn überhaupt- nur bei maximal 5% Veränderung dazu bewegen es einzutragen.

Speedohealer für die richtige Tachoanzeige bei kleinerem Ritzel vorne nicht vergessen.