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Muss man eine andere Übersetzung eintragen lassen?

gefragt von Henriko am 14.01.2008 um 20:36 Uhr

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Endurist
beantwortet von Endurist am 15. Januar 2008 09:53
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Hi Henriko,

eindeutig ja! Die Frage habe ich schon mal ausführlich vor ca. 2 Monaten inkl. Briefkopie beantwortet, schaut mal rein:

http://www.motorradfrage.net/frage/bekommt-man-eine-geaenderte-uebersetzung-eing...


Sensenmann
beantwortet von Sensenmann am 14. Januar 2008 21:35
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Jaein! Du darfst das Übersetzungsverhältnis bis zu 5% verändern, alle darüber muss eingetragen werden. Ausser man lässt es nicht eintragen und ist ein böser Mensch der schwarz fährt ;)


Bumbi
beantwortet von Bumbi am 14. Januar 2008 22:09
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Soweit mir bekannt ist, muß man in jedem Falle eine geänderte Übersetzung eintragen lassen. Die Tüvler lassen sich -wenn überhaupt- nur bei maximal 5% Veränderung dazu bewegen es einzutragen.


Gasistrechts
beantwortet von Gasistrechts am 15. Januar 2008 10:14
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Speedohealer für die richtige Tachoanzeige bei kleinerem Ritzel vorne nicht vergessen.




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