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Muss ich zum TÜV, wenn ich meine Originalscheibe kürze?

gefragt von drifterjoe am 04.12.2007 um 18:37 Uhr

Ich habe meine Verkleidungsscheine wegen der großen Lärmentwicklung. Muss ich jetzt beim TÜV diese "Korrektur" eintragen lassen.


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hondadoc
beantwortet von hondadoc am 4. Dezember 2007 21:23
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Hallo drifterjoe und Christoph, ich glaube auch nicht, dass es den Tüv interessiert. Solange das E-Zeichen sichtbar ist. Ich glaube kaum, dass jeder Tüvtermin mit einem Nachschlagen der Scheibengröße endet ;) Weiß nicht, ob es dazu passt, aber : Habe da irgendwas mit Kantenschutz im Kopf, sagt das jemand was ? Weiß nicht, ob man den anbringen muss bei geschnittenen Teilen ..

Kommentar von palatinobiker am 4. Dezember 2007 21:30

Jou, Kantenschutz, das hab ich für dieses Forum schonmal nachgeguckt: Bauteile am Motorrad müssen mit einem Radius von mindestens 3,5 mm abgerundet sein, oder ein Kantenband tragen.

Kommentar von E05a9fb8a470b4a2bb4ff41d52c4b5b9smallThe1and0nly am 4. Dezember 2007 22:41

Richtig !!!


Endurist
beantwortet von Endurist am 4. Dezember 2007 18:46
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Hi drifterjoe,

das interessiert den TÜV gar nicht wenn im unteren verbliebenen Teil der Scheibe noch das E-Zeichen ist. Anbei noch ein paar Bilder von den Alpern dazu:

http://www.transalp.de/technik/pd-technik/umbauten/verkleidungsscheibe.php

PS: noch besser ist es wenn man dabei auch die Schnittfläche mit Klebeband abklebt, dann verkrazt durch die Säge nix und die Schnittflächen fransen nicht aus.




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