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Muss ich zum TÜV wenn ich die Sitzposition auf meinem Bike verändere?

gefragt von Conti am 29.05.2007 um 20:40 Uhr

Zur Frage von gerade eben: wenn ich was an der Sitzposition ändere, muss das beim TÜV eingetragen werden?


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anonym
beantwortet von DIGGER am 29. Mai 2007 21:09
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Hallo zusammen, Abpolstern darf man jederzeit, bei Tieferlegung von Fahrwerk, also Tauchrohre, oder Federbeine hinten- muss vom TÜV abgenommen werden. Ich hoffe ja net dass Du die Sitzposition auf dem Tank machen willst... mit dreifingergruss von DIGGER


Wuckl
beantwortet von Wuckl am 1. Juni 2007 01:37
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Sitzbank Auf- oder Abpolstern geht ohne Eintragung. Fussrastenanlagen haben meistens eine ABE od. EG-BE, die führst Du mit, musst aber auch nix eintragen lassen. Lenker haben auch meist ABE. Komplette Stitzbänke aus dem Zubehör dto.


BULLY
beantwortet von BULLY am 29. Mai 2007 20:45
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Hei, wie meinst Du das denn genau ? Meinst Du den Sitz abpolstern oder was meinst Du mit Sitzposition verändern ? greetz BULLY




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