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Muss ich einen Polizisten mein 2-Rad zur "Probefahrt" geben?

gefragt von freezerfreezer am 02.11.2007 um 21:03 Uhr

Angenommen ein Rollerfahrer wird angehalten.. Verdacht das er zu schnell fährt. Muss der Fahrer das Krad rausgeben für eine Testfahrt? Ist der Polizist dazu berechtigt?


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Frank
beantwortet von Frank am 3. November 2007 11:23
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Der Poliziezt wird mit Sicherheit keine Probefahrt durchführen. Schon aus Gründen der Haftung. Der wird eine Mängelkarte ausstellen und dann gehts ab zum TÜV wo eine Geschwindigkeitsmessung gemacht wird.


Gasistrechts
beantwortet von Gasistrechts am 3. November 2007 19:26
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Kommentar von F9dc77cece7fa16f6edd2d1d64853e4bsmallFrank am 4. November 2007 09:48

dumm gelaufen:-)


Rollerpete
beantwortet von Rollerpete am 4. November 2007 15:51
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Hm, leider ist das Video bei mir nicht gelaufen .. Kanns mir aber schon vorstellen ;) Ich gebe den anderen Recht, die Polizisten werden gar keine Probefahrt (im Normalfall) machen wollen. Was bringt es ihnen denn ? Auf den Tacho gucken ? Wer sagt denn, dass der Tacho richtig läuft ? In die Blitzpistole fahren ? Nee, so scharf sind Polizisten auch nicht drauf =) Außerdem zählt das Argument von Frank noch mehr : Haftung. Erkläre das mal deinem Vorgesetzten ;) Ich wurde schon mal angehalten und musste auf einen portablen Rollenprüfstand. Das machen sie tatsächlich des Öfteren, ist aber auch nicht mit einer Probefahrt zu vergleichen. Ansonsten sind Praktiken wie sie Frank noch aufgezählt hat üblich. Bin mir nicht sicher, wie es mit der Verweigerung beim Rollenprüfstand aussieht .. Mein Roller ist nicht frisiert, habe ergo nichts zu befürchten !

Gruß, Pete


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 11. November 2007 17:46
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Du "musst" den Roller nicht für eine Probefahrt hergeben, aber dann kann die Rennleitung, so sie denn einen konkreten Verdacht hat, das Teil beschlagnahmen und (auf Deine Kosten, wenn sie recht hat) ein Gutachten anfertigen lassen.


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