Mitch am 04.06.2008 um 17:30 Uhr
Muss ich da bei zubehörscheinwerfern drauf achten?

Alle Scheinwerfer sofern sie nicht von Werk sind benötigen eine ABE und eventuell sogar eine Tüvnachsicht

Alle Scheinwerfer müßen ein E Prüfzeichen haben, natürlich auch mit der richtigen kennziffer.Es kann zB. kein geprüfter Nebelscheinwerfer als Hauptscheinwerfer verwendet werden. Dies gilt auch für Blinker und Rücklichter. Kellermann Lenkerblinker blinken zB. auch nach hinten, sind aber dafür nicht zugelassen und es müßen Blinker hinten auch noch montiert werden.