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Muss ein Rückstrahler unbedingt unter dem Nummernschild sein, um den TÜV zu bekommen?

gefragt von BikerBardeBikerBarde am 26.09.2007 um 9:37 Uhr

Soweit ich weiss, ist es Pflicht einen Rückstrahler / Reflektor zu haben. Bei mir war der unter dem Nummernschild an der originalhalterung. Nach dem Umbau ist aber unter dem Nummernschild nur noch Luft. Muss ich jetzt wenn ich zum TÜV fahre unterhalb vom Nummernschild noch was hinbasteln?


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Wumbatz
beantwortet von Wumbatz am 26. September 2007 14:16
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Es muß nicht unbedingt unter das Nummernschild. Bei meinem Mopped ist es Serienmässig ÜBER dem Nummernschild ! Hauptsache es ist dran, gut sichtbar und zeigt in die richtige Richtung !


ktmracer2004
beantwortet von ktmracer2004 am 26. September 2007 14:11
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Hi, ich gehe davon aus, dass du das Katzenauge meinst!? Ja, das ist Pflicht und ohne wirst du bei den meißten nicht durchkommen. Ich spreche aus Erfahrung. Hatte auch einen Heckumbau, habe mir dann einfach ein Katzenauge drangeklebt, also die Halterung vom Katzenauge hinter das Nummernschild angeklebt. Das reicht aus.


Klaus Nahrmann
beantwortet von Klaus Nahrmann am 27. September 2007 19:55
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und ich hatte garkeins an meinem heck - und habe ohne beanstandung (vor wenigen wochen) den tüv erhalten! es kommt anscheinend doch sehr auf den prüfer an.


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