Einige Kollegen haben ihn immer in den Papieren dabei. Sie sind der Meinung das dies Pflicht ist. Kann ich mir aber nicht so recht vorstellen, wozu dann die Plakette ?

Gesetzlich müsste er mitgeführt werden, weil auch der Rennleitung bekannt ist, dass es manchmal gefälschte Plaketten gibt.
Ich denke aber trotzdem nicht daran, jetzt auch noch einen Ordner mit Papieren an Bord zu nehmen!

§ 47a Abs. 4 StVZO (AU) sagt: "Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie ... auf Verlangen zuständigen Personen ... auszuhändigen." Daraus resultiert eine Mitnahmepflicht.
Für den TÜV-Bericht gilt ähnliches( § 29 Abs. 10 StVZO)
korekte frage; "wozu dann die plakette" denn diese sollte ja die bestandene AU sowie HU Prüfung bescheinigen. also macht es eigentlich keinen sinn sie mitführen zu müssen. dennoch hat frank natürlich recht mit seinen ausführungen. die frage ist hier; wer wurde denn in der praxis bei einer polizeitkontrolle schonmal nach dem hu bericht gefragt!?!? ich glaube niemand oder? (ich führe ihn nicht mit!!)