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Müssen Verkleidungsunterteile trotz Teilegutachten auch noch eingetragen werden ?

gefragt von Jimmy am 30.06.2008 um 18:45 Uhr

Oder kann man sich das Geld für den TÜV sparen ?


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jefferson
beantwortet von jefferson am 1. Juli 2008 07:45
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ich weiss nicht, wie es beim motorrad ist, aber beim auto braucht man nur teile mit abe nicht eintragen, mit teilegutachten schon


anonym
beantwortet von tommi am 1. Juli 2008 11:59
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also wenn du dir z.b. einen bugspoiler kaufst und ihn dann montierst brauchst du damit nicht zum tüv. oder was meinst du mit verkleidungsunterteile?

Kommentar von Jimmy am 2. Juli 2008 19:27

Wenn ich aus einem Bike mit Halbschalenverkleidung eine Vollverkleidung mache - also das Unterteil nachrüste


anonym
beantwortet von XJ900 am 2. Juli 2008 19:45
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Ja, zumindest bei meiner Divi war das trotz Teilegutachten so.




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