Müssen eigentlich die Richtzeiten und Preise, ähnlich wie die AGB, öffentlich im Geschäft ausliegen für den Kunden? Ciao, THLUE

Soweit ich weiß ja. Geregelt wird das in der Preisangabenverordnung (PAngV) Hier ein Auszug: § 5 Leistungen (1) Wer Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis mit den Preisen für seine wesentlichen Leistungen oder in den Fällen des § 1 Abs. 3 mit seinen Verrechnungssätzen aufzustellen. Dieses ist im Geschäftslokal oder am sonstigen Ort des Leistungsangebots und, sofern vorhanden, zusätzlich im Schaufenster oder Schaukasten anzubringen. Ort des Leistungsangebots ist auch die Bildschirmanzeige. Wird eine Leistung über Bildschirmanzeige erbracht und nach Einheiten berechnet, ist eine gesonderte Anzeige über den Preis der fortlaufenden Nutzung unentgeltlich anzubieten. (2) Werden entsprechend der allgemeinen Verkehrsauffassung die Preise und Verrechnungssätze für sämtliche angebotenen Leistungen in Preisverzeichnisse aufgenommen, so sind diese zur Einsichtnahme am Ort des Leistungsangebots bereitzuhalten, wenn das Anbringen der Preisverzeichnisse wegen ihres Umfangs nicht zumutbar ist. Wer es komplett nachlesen möchte siehe>>> http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pangv/gesamt.pdf
Aha, ahnte ich es doch. Vielen Dank für die rasche Antwort!! Ciao, THLUE
Es würde aber ausreichen, eine Liste mit den am häufigsten vorkommenden Arbeiten(z.B.Inspektionen) auszulegen/hängen. Und dann kommt noch ein wichtiger Punkt auf den die meisten Hersteller hinweisen: "Bei den Richtzeiten handelt es sich um empfohlene Richtwerte. Die können im Einzelfall sowohl unter-als auch überschritten werden. Der Fahrzeugzusstand spielt hierbei eine wesentliche Rolle"