FMXrider am 03.12.2007 um 17:31 Uhr
Im Frühjahr möchten mich Freunde aus Frankreich besuchen. Wozu ? Zu einer großen Deutschlandtour natürlich :) Wird sicher hammermäßig ! Allerdings haben sie mich etwas gefragt, was auch mich ins Grübeln gebracht hat. Müssen im Ausland gemeldete, sich kurzfristig in Deutschland befindende Motorräder ebenso den Anforderungen des deutschen TÜV`s genügen ? Oder gibt es da Ausnahmen ? Bin mir da überhaupt nicht sicher. Wieso ich überhaupt frage ? Ihr kennt doch die Franzosen und ihre Bikes ;) Danke schon mal !
Gruß, FMXrider
Ich denke die müssen nur EU-Konform sein, da es niemandem zumutbar wäre, sein Fahrzeug beim Grenzübertritt auf die Jeweiligen Zulassungsordnungen anzupassen. Aber Vorsicht! wenn Du jetzt Dein Bike in Frankreich zulassen möchtest, weil Du da mehr Mögllichkeiten zum Basteln hast, werden sie Dich trotzdem in die Mangel nehmen. Du musst das Bike nämlich in Deutschland zulassen, wenn es mehr als 181 Tage in Deutschlang ist, leider!!!
"Zumutbar", wie wheely sagt, ist ein wackeliger Begriff. Wenn zum Beispiel deine Freunde aus England kämen, müssten sie ihre Scheinwerfer so bekleben, dass das asymmetrische Abblendlicht den Kontinentaleuropäischen Rechtsverkehr nicht blendet.
Und der Fernsehreport über LKW-Fahrer sagte ja weniger über die Gesetze in anderen EU-Ländern, sondern mehr über die Strenge der Kontrollen aus. Ähnliches kann ich mir auch für Motorräder vorstellen: andere Länder, andere Büttel.
Hi wheely ! Danke für die Antwort ! Das mit EU dachte ich auch zuerst, bis ich mal einen Report über LKW-Fahrer in D gesehen habe. Dort haben sie massenweise LKW`s lahmgelegt, die deutschen Bestimmungen nicht mehr genügten (Lichter, Reifen etc).. Weiß nur nicht, wie das beim Motorrad ist !? In Frankreich zulassen ? Niemals :-) !! Außerdem bräuchte ich dann einen Wohnsitz dort, oder ? Merci !