Motorradverkauf Probleme

5 Antworten

Hallo danke für eure Antworten natürlich habe ich das Geld noch, dass wird erst zurückgegeben wenn ich das Motorrad wieder habe. Mit dem Satz "Wie kann ich mein Geld zurückbekommen meine ich, dass ich das Geld von dem Besitzer der vor mir das Motorrad hatte wieder haben möchte und er das Motorrad zurückbekommt, da er mich getäuscht hatte.

Ich würde bei tatsächlicher Täuschung durch den Vorbesitzer ihm ein anwaltliches Schreiben zukommen lassen in dem die Rückabwicklung des Kaufvertrages binnen 14 Tagen gefordert wird, ggfs. zusätzlich Schadenersatz durch den rückabgewickelten Weiterverkauf fordern. Wenn darauf keine Reaktion erfolgt: Verklagen. Das klappt aber nur, wenn der Kaufvertrag eindeutig formuliert ist und der Vorbesitzer Mängel verschwiegen hat. Den "Ausrutscher" hat er schon mal auf seiner Haben-Seite... VG antbel

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Sorry, aber Dein Problem ist sicherlich bei einem Rechtanwalt besser aufgehoben. In unseren Reihen befinden sich zwar Juristen, aber die werden mit Sicherheit keine Rechtsauskunft abgeben.Und eine Beantwortung Deines Problems läuft darauf hinaus. Ein Gruß vom "Alten". :-)

Es gäbe, selbst wenn du das Motorrad gestohlen hättest (was ich dir nicht unterstelle) keinen Grund eine Motornummer unkenntlich zu machen weil die nicht in den Papieren eingetragen wird, nur die Fahrgestellnummer. Halte die Sache für eine Lügengeschichte vom Käufer, hoffentlich hast du dein Geld schon bekommen.

Genau meine Meinung

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Das Motorrad wurde bei mir abgeholt und ging nach Holland.

Hast Du Dein Geld noch nicht bekommen,wenn nicht, vergesse es,das ist eine Abzockermasche und Du bist darauf reingefallen.Wohin ging das Moped,nach England und der Käufer heißt Smith?