Motorradausbildung wen der Schüler Stürzt und der Fahrlehrer daran Schuld hat wie wird das geregelt

2 Antworten

Im Ausbildungsvertrag der Fahrschule ist das genau geregelt: normalerweise gilt, solange der Fahrschüler die Anweisungen des Fahrlehrers befolgt hat bzw. die Anweisungen nicht bewußt nicht befolgt (Vorsatz) hat, ist der Fahrlehrer in der Verantwortung und muß entsprechende Schäden/Kosten regulieren.

Genau für diese Fälle hat der Fahrlehrer dann auch eine Versicherung, um Schäden an Mensch und Material aus seiner Tätigkeit abzudecken. Würde ich grob in die Kategorie der Berufshaftpflichtversicherungen einsortieren - und meines Wissens ist die (auch wenn sie vielleicht anders heißt) für Fahrlehrer Pflicht.

Was mir da noch einfällt, wenn das Gericht davon ausgeht, dass der Fahrlehrer den Unfall praktisch selbst verschuldet hat, kann ihm auch die Erlaubnis zur Weiterführung der Fahrschule entzogen werden.