Motorrad abmelden?

5 Antworten

Richtig. In der StVZO (13/4) ist festgelegt, dass ein Fahrzeug nach dem Verkauf innerhalb einer Woche um- bzw. abgemeldet werden muss. Ansonsten ist das ein Vertoß (OWi), der mit einem Verwarnungsgeld von 40.--€ belegt werden kann.

Hallo, danke schonmal für eure hilfreichen Antworten. Nun würde ich gerne wissen wollen, ob ich die bezahlten Gebühren für die Abmeldung vom Verkäufer fordern kann? Schließlich habe ich von dem Fahrzeugschild bislang kein Gebrauch gemacht/gehabt!?

Ich persönlich melde ein Fahrzeug immer selber ab, wenn ich es verkaufe. Oder seit Ihr da anderer Meinung?

Verstehe Dein Problem jetzt nicht. Erst schreibst Du, Du sollst abmelden, was ja richtig ist. Jetzt schreibst Du, er hat abgemeldet und Du sollst die Gebühr bezahlen. Ja was denn nun?? Wenn er generell abgemeldet hat, also bevor sich einer für sein Möp interessierte, musst Du nicht zahlen. Viele melden ihr Motorrad ab, deshalb musst Du diese Kosten nicht übernehmen. Oder steht was davon im Kaufvertrag? Also mach Dir keinen Kopf. Das ist ein Versuch von ihm, seine Kosten anderen aufzuerlegen.

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Hallo, nein ich schreibe nicht das er abgemeldet hat. Ich soll das Fahrzeug abmelden. Dabei würden natürlich Gebühren entstehen bei der Zulassungsstelle. Jetzt möchte ich wissen, ob ich die Kosten von dem Verkäufer fordern kann!?

Wenn Du die Kiste nicht fahren willst,mußt Du das Teil abmelden,wenn Du aber fahren willst mußt das Moped auf deinen Namen ummelden,die Kosten wirst Du tragen müssen.

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@Kaheiro

Das ist natürlich Verhandlungssache.Muss man aber vor Abschluss des Kaufvertrages machen,und in diesen mit einbringen.

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hallo Flexar,

Deine erneute Frage zur Ab - oder Ummeldung. Wenn Du das Fahrzeug, egal ob Pkw, Lkw oder Moped, zugelassen gekauft hast, bist Du verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von einer Woche, bzw unverzüglich, ab- oder umzumelden. Diese Kosten entstehen Dir und sind gegenüber dem Verkäufer nur einklagbar, wenn es vertraglich vereinbart wurde, dass der die Kosten übernimmt. Ansonsten bleiben sie an Dir hängen. Das ergibt sich aus Deiner Pflicht als neuer Fahrzeughalter.

Ich würde mich schnellstens mit dem Verkäufer in Verbindung setzten. Schriftlich, damit Du etwas in der Hand hast. Vielleicht meint er "Ummelden", nicht "Abmelden". Sofort auch parallel dazu zu Deinem Kraftverkehrsamt / Zulassungsstelle gehen. Sollte es tatsächlich eine Abmeldung die von Amts wegen erfolgt, sein, sofort Kauf rückgängig machen, Anzeige wegen Betruges und arglistiger Täuschung stellen. Die Anzeigen sollen Nachdruck verleihen, falls es zu einem Rechtstreit kommt. Aber erst mal auf friedlichem Wege versuchen, vielleicht liegt ja nur ein Missverständnis vor. Gruß Bonny

Natürlich haben die anderen Beantworter Recht. Du musst innerhalb einer Woche um- oder abmelden. Mich irritieren nur die Zulassungsbescheinigungen 1. und 2. Teil. Möglich, dass er nur auf der Abmeldefrist hinweisen möchte. Kläre das zuerst. Gruß Bonny

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@Bonny2

Zulassungbescheinigung Teil 1 ist der Fahrzeugschein,Teil 2 ist der Brief.

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Dem Verkäufer ist es sicher völlig egal,ob eine vorübergehende Abmeldung oder Ummeldung erfolgt.Im übrigen erfolgt auch eine Ummeldung von Amts wegen.

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@Auried

sage mir mal, wo die Ummeldung von Amts wegen geschieht?????????

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@Auried

Danke für die Info. Dann hat es sich ja geklärt. Zulassungsbescheinigung 1und 2 waren mir so nicht bekannt. Habe beide als Kfz-Brief angesehen. Daher meine Antwort auf Abmeldung (lt. Amts wegen?). Das eine Ummeldung lt. Amtswegen erfolgt ist mir neu. Gruß Bonny

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