Mittlerweile gibt es ja LED Scheinwerfer auch für Motorräder, was mich irritiert sind die Genehmigungszeichen auf dem Scheinwerfer. Wer kann mehr dazu sagen?

4 Antworten

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Servus

vielleicht traut man den Fragestellern nicht mehr Hirnschmalz zu, als sie in den Ohren haben. Die Umbauwut grassiert hier schon gewaltig.

Ich kann dir sagen, dass die Frau vom hiesigen HD Händler den von HD angebotenen LED Scheinwerfer montiert hat und der Bock zugelassen ist.

Der TÜV sollte das wissen. Mich juckt so ein Scheinwerfer auch, denn es ist mir irgendwie lästig nächtens mit dem weißen Stock zu fahren.

Das wird was werden, wenn meine Jawa zugelassen ist, die hat noch symmetrische 25/ 25W.

Grüßle

Danke fürs Sternsche

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Ich kenne einen Typen, ich glaube BBB nennt er sich hier, der hat auf seine Trude von Yamasaki einen LED-Hauptscheinwerfer und 2 LED-Nebellampen montiert bekommen. Die Leuchtkraft übersteigt die eines Autos mit konventionellen H4. Die LEDs geben ein Licht, dass man nur noch nachts fehren möchte - sagt BBB.

LEDs an - (LED, Prüfzeichen) LEDs aus - (LED, Prüfzeichen)

Es geht bei der Frage nicht um die Helligkeit, sondern ob LED Scheinwerfer im Gegensatz zu Halogen/Xenon andere Prüfzeichen besitzen.

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@geoka

Ich müßte mal 1 oder 2 Blicke auf den Scheinwerfer werfen und mir aufschreiben, was für Prüfzeichen drauf sind. Wenn ich den Kerl denn zu Gesicht bekomme. Dann kannstu ja vergleichen.

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@mausekatz

Och, glaube der ist bei Dir ganz in der Nähe ;-)

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So eine Sch..sse! Jetzt kann man in einer Frage nur noch 160 Zeichen eingeben, kein Wunder, dass hier alle Anfragen sehr knapp ausfallen, längere Erklärungen fehlen usw.

 

Egal, dann halt so!

 

U.a. steht auf dem Scheinwerfer die kennung HCR, wobei C+R für Abblendlicht und Fernlicht steht.

 Das "H" hingegen habe ich bislang immer als Bezeichnung für Halogenleuchtmittel interpretiert. Eine LED ist jedoch keine Fadenglühlampe oder eine Gasentladungslampe.

 

Bedeutet dies nun, dass dass alle LED Scheinwerfer mit dieser Kennung im Strassenverkehr nicht betrieben werden dürfen?

Gefunden habe ich nur die ECE Regelung R128, die sagt aber nichts aus, welche Prüfziffern LED Scheinwerfer für den öffentlichen Strassenverkeht haben müssen oder ob es für LED mittlerweile eine eigenständige Bezeichnung gibt. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42014X0529(02)&from=EN

 

Weiß hier jemand mehr?

Mittlerweile habe ich mehr gefunden, demnach muss (zumindest auf neu zugelassenen Scheinwerfern) auch die Kennung MD statt "H" stehen, wobei hier MD für Lichtquellenmodul steht. Steht auf einem Scheinwerfer noch irgendwas mit "H", dann kann es Probleme beim Tüv geben.

Mehr unter 3.5.2 des nachfolgenden Links

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:42014X0822(02)

 

Nö, das stimmt nicht. Siehe Punkt 4.2.2.5

Ernsthafte Anmerkung: Wenn du Probleme mit dem TÜV hast, warum nutzt du nicht die Dienste der GTÜ?

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@deralte

Du Fuchs! :-)  Hatte ich nicht gefunden, bzw. ist für mich nicht eindeutig, weil z.B. Xenonscheinwerfer demnach auch ein "H" tragen dürften , aber es defintiv anders ist, da Scheinwerfer mit Gasentladungslampen ander gekennzeichnet sind. Sonst wäre es ja rechtlich auch kein Problem in einen Scheinwerfer vom Käfer einen Xenonbrenner einzubauen.

Mir geht es eher um die Theorie, weil es mich interessiert. In einem anderen Forum ging es darum, ob eine LED-Motorradscheinwerfer in einen PKW eingebaut werden darf bzw. welche Prüfzeichen ein solcher Scheinwerfer haben muss. Xonon z.B.

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