
Hier wird bei der ersten Übertretung eine Entziehung von 2 Wochen, bei der ersten Wiederholung von 6 Wochen und bei weiteren gleichartigen Übertretungen von mindestens 3 Monaten ausgesprochen. Die Strafdrohung beträgt gem § 99 Abs 2c € 72,-- bis € 2.180,--.
(aus dem Strafkatalog)

Hallo, hier ganz aktuell. Also aus dem Leben gegriffen: 2 Wochen Schein abgegeben, 250€ abgedrückt (allerdings als Ersttäter....:-))))