Mit dem Motorrad vor der Polizei flüchten - Konsequenzen?

2 Antworten

Wenn sich jemand der Kontrolle widersetzt (so heißt es), fährt er ja nicht mir „Schrittgeschwindigkeit“ davon. Meist folgt noch eine Verfolgungsfahrt. Eine Verkehrsgefährdung ist damit immer gegeben. Zu hohe Geschwindigkeit kann selten dabei nachgewiesen werden. Wenn der Halter mit „ich weis nicht wer gefahren ist“ aussagt, muss er höchstwahrscheinlich mit einer Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, rechnen. Ein Richter / Staatsanwalt lässt sich nur ungern „auf die Nudel schieben“. Besser ist es, die Aussage zu verweigern, „da ein Familienmitglied ohne Kenntnis des Halters gefahren ist“. Bei einer Polizeikontrolle wir bei der Halterabfrage seitens des Führerscheinbüros immer der Zusatz „führen eines Fahrtenbuches auferlegt“ beigefügt. Gruß Bonny

Nee Bonny,

da muss ich Dir ausnahmsweise mal widersprechen. Findest Du es nicht auch grundsätzlich besser zu dem zu stehen, was man gemacht hat (oder auch nicht). Wegrennen, nach Ausreden zu suchen und am Ende die Schuld andern geben zu willen, finde ich albern. Kann sein, dass es mal weh tut. Aber beim nächsten Mal macht man es vielleicht besser.

LG

Rudi

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Ich dachte, da gäbe es eine Pflicht als Halter dokumentieren zu müssen, wer & wann jemand das Motorrad/KFZ bewegt bzw. es dann im o.g. Fall belegen muss. Theoretisch könnte es ja für Straftaten benutzt worden sein und man erinnert sich nicht mehr daran, wen man es ausgeliehen hatte.

Das mit dem Fahrtenbuch wird relativ sicher sein. Danke schon einmal!