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Lenkungsdämpfer demontiert - erlischt die Betriebserlaubnis?

gefragt von Nightrider am 16.07.2007 um 12:32 Uhr

Ein Bekannter hat an seiner Yamaha R1, Bj. 2004, den serienmäßigen Lenkungsdämpfer demontiert. Erlischt damit eigentlich die Betriebserlaubnis, wenn das Bike mit LD homologiert wurde?


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Frank
beantwortet von Frank am 26. Juli 2007 20:42
1x
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Wenn die Yamaha mit Lenkungsdämpfer homologiert wurde dann erlischt die ABE oder EG Betriebserlaubniss. Manchmal ist in der Typgenehmigung ein Lenkungsdämpfer aber als Option aufgeführt. Das heißt Bike wahlweise mit oder ohne Dämpfer. Zur Sicherheit mal bei Yamaha nachfragen was in der Typgenehmigung steht.


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