Ein Bekannter hat an seiner Yamaha R1, Bj. 2004, den serienmäßigen Lenkungsdämpfer demontiert. Erlischt damit eigentlich die Betriebserlaubnis, wenn das Bike mit LD homologiert wurde?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Wenn die Yamaha mit Lenkungsdämpfer homologiert wurde dann erlischt die ABE oder EG Betriebserlaubniss. Manchmal ist in der Typgenehmigung ein Lenkungsdämpfer aber als Option aufgeführt. Das heißt Bike wahlweise mit oder ohne Dämpfer. Zur Sicherheit mal bei Yamaha nachfragen was in der Typgenehmigung steht.