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Kürzen des Windschilds. Erlaubt ?

gefragt von JosiMerg am 23.07.2007 um 23:37 Uhr

Das Windschild meiner BMW GS (die erste Variante, nicht die durchsichtige Version ab 92) ist mir zu hoch. Da ich sowieso neu lackieren will, habe ich überlegt, das Ding einfach 5 - 7 cm kürzer zu machen. Erlischt dadurch die ABE fürs Motorrad? Muss ich das eintragen lassen ?


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yamracer
beantwortet von yamracer am 28. Juli 2007 21:28
1x
Thumb_up

Nein, ich glaube dass Windschilder, Bugspoiler etc nicht eintragungspflichtig sind. Ich würde dir empfehlen, immer die ABE dabei zu haben, einfach das Schild zu kürzen, und wenn jemand echt danach fragen sollte (Was ich überhaupt nicht glaube) sagst du einfach, du hast sie so gekauft.

Aber wie gesagt, ich glaube, wenn du das Schild kürzt, fällt ein Reissack in China um.

race it ! yamracer




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