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Können uns Bikern Radarfallen nicht egal sein ?

gefragt von Dogger am 24.05.2008 um 22:06 Uhr

Wenn ich mit PKW geblitzt werde ist das Frontfoto der Beweis. Beim Bike ist das Nummernschild hinten, mit Helm erkennt mich eh keiner. Überseh ich da was ?


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anonym
beantwortet von konradiii am 24. Juni 2008 22:52
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Ich finde man muss kein Raser sein um hin und wieder "Opfer" einer Radarfalle (treffender Name) zu werden. Es ist ja bekannt, dass das für die Behörden eine Einnahmequelle ist die Verkehrserziehung schon bald nicht mehr der Hauptaspekt ist. Also kann man doch froh sein, wenn man sich im Fall des Falles mal rauswinden kann ohne abzudrücken. Die notorischen Raser wird es eh irgendwann bei der Radarfalle mit Rauswinken oder beim Videowagen/-motorrad erwischen und denen geschieht es ja auch recht.


anonym
beantwortet von heartlight am 25. Mai 2008 01:22
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es gibt (meines Wissens nach) in der ganzen BRD kein einziges Gerät das von hinten und vorne blitzt. Und selbst wenn. wegen Helm (ausser jethelm) nicht zu erkennen, daher auch front+heckfoto vor gericht wertlos. In A+CH wird nur von hinten geknipst. Wegen halterhaftung. da zahlt IMMER der Halter (in D gibts nur im ruhenden verkehr-parkverstösse- eine Hlaterhaftung). daher knipsen die von hinten weil da immer schild, egal ob krad oder pkw.

Wenn allesdings mit radarpistole kontrolliert und rausgewunken wird..hast du schlechte Karten..

Kommentar von 2e43f56ee0d0141028e99c9e2a518e86smallschnepf am 25. Mai 2008 06:02

Stimmt so nicht ganz in Ö: zuerst wird der Halter aufgefordert mittels einer sogenannten Lenkererhebung bekanntzugeben wer gefahren ist. Wenn du glaubhaft nachweisen kannst, dass du selbst es nicht gewesen bist und auch niemand anderen belasten kannst oder willst (weil z. B. ein Verwandter fuhr) wird die Geschichte meistens eingestellt. Das Nummernschild dient nur der Halterermittlung um die Strafverfolgung zu erleichtern. Gruß Ch.


Helmut Winbeck
beantwortet von Helmut Winbeck am 25. Mai 2008 10:19
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es sind nicht nur "Blitzer" sondern auch Videocams von vorne und hinten. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, dann gibt es bei Punkten ein Fahrtenheft, und dann ist der Halter ein "armes Schwein"....


anonym
beantwortet von Tigerking am 28. Mai 2008 18:47
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Ich habe mich bei einer Kontrolle im Überholverbot bei der ich beobachtet wurde, damit herausgeredet, dass ich nicht mehr weiß ob ich oder ein anderer Fahre mit dem Bike unterwegs war. Das Verfahren (65,- Euro) wurde darauf eingestellt. Ein paar Wochen später bekam ich einen Schreiben der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle das ich aufgrund dieses Vorfalls für zunächst 1 Jahr, jetzt ein Fahrtenbuch schreiben muss. Beim nächsten Mal zahle ich.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 3. Juni 2008 15:31
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Es gibt inzwischen schon einige Radarfallen (wenige), bei denen von vorn und von hinten geblitzt wird.



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