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Kennt jemand Rechtstips für Biker bei (anonymer) Geschwindigkeitsübertretung?

gefragt von GSX1400 am 27.04.2008 um 23:54 Uhr

Ich wurde nicht aufgehalten, die wissen also nicht wer gefahren ist, aber auf ein Fahrtenbuch habe ich auch keinen Bock, hat jemand eine bessere Lösung? (z.B. Messung anzweifeln oder....)


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Acheron
beantwortet von Acheron am 28. April 2008 12:31
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Es interessiert schon lange nicht mehr, ob die wissen wer gefahren ist, denn im Rahmen der Halterhaftung bist eh dran wenn sich ein "angeblicher unbekannter Fahrer, an den du dich nicht mehr erinnern kannst, der in Brasilien wohnt bla bla bla usw. usw." nicht ermitteln lässt. Also zahl brav und denk dir zum Trost, dass du hier im Forum viele, viele Leidensgenossen hast und haben wirst.


anonym
beantwortet von konradiii am 29. April 2008 16:27
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Wahrscheinlich wirst du nicht mal Post bekommen, da die Behörden schon wissen, dass sie Motorradfahrer nur schwer belangen können. War es denn wirklich eine Doppelblitzanlage? Also wurdest du tatsächlich auch von hinten fotografiert? Wenn du ansonsten ein unauffälliger Verkehrsteilnehmer bist und der Verstoß nicht so schwerwiegend war (Auslegungssache), wirst du im Fall des Falles nicht gleich ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen. Hier ein Link zum Thema Fahrtenbuch http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/fahrtenbuch.php. Die "Halterhaftung" gilt meines Wissens nur für den "ruhenden Verkehr"-also Falschparken...

Kommentar von Simple_avatar7smallAcheron am 30. April 2008 14:07

Nein, sie gilt für den gesamten Verkehrsbereich.

Kommentar von konradiii am 22. Mai 2008 14:00

Hi Acheron! Bist du sicher ? Kann bei einem Parkverstoß der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden, hat die Behörde vereinfacht gesagt, die Möglichkeit die Verwaltungskosten vom Fahrzeughalter einzufordern. Bei anderen Verkehrsdelikten ist das meines Wissen nicht möglich.(§25a STVG). Die allgemeine Halterhaftung (§ 7 STVG) bezieht sich nur auf Sach- und Personenschäden. Wenn du andere Informationen hast korrigier mich gern. Link zum Nachlesen: http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg.php


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 16. Juli 2008 14:07
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Zu Acheron:

Die Halterhaftung gilt nur für Parkverstösse - sieh mal hier:

http://fahrtipps.de/verkehrsregeln/halterhaftung.php


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