Ich bin im Internet auf die Kellermann Lenkerblinker gestoßen. Der Preis ist zwar happig, aber sehen super aus. Ich habe gehört, dass man dann die Blinker hinten weglassen kann? Also wenn das stimmt und legal ist, kaufe ich mir die Blinker auf jeden fall.
@frontpage Maßgeblich ist §54 StVZO; die hinteren Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen befestigt sein. Stichtag für "Ochsenaugen ersetzen hintere Blinker" war der 1.1.87. http://www.verkehrsportal.de/board/lofiversion/index.php/t14452.html
Die hinteren Blinker darfst du nur dann weglassen, wenn dein Motorrad ... äh ... ziemlich alt ist. Ich glaube, Stichjahr war irgendwann in den 70ern. Vielleicht auch Anfang der 80er. Könnte das bei dir zutreffen? Wenn deine Mopette neuer ist, müssen die hinteren Blinker dranbleiben.

Interessante Frage, weil würde ja wirklich Sinn machen, da man den einen Meter Abstand von den Kellermännern zu den hinteren Blinkern eh nix ausmachen würde. Welche Verordnung regelt denn das?