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Kellermann Lenkerblinker, brauch ich dann keine Bklinker hinten?

gefragt von Henriko am 14.09.2007 um 0:54 Uhr

Ich bin im Internet auf die Kellermann Lenkerblinker gestoßen. Der Preis ist zwar happig, aber sehen super aus. Ich habe gehört, dass man dann die Blinker hinten weglassen kann? Also wenn das stimmt und legal ist, kaufe ich mir die Blinker auf jeden fall.


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anonym
beantwortet von palatinobiker am 14. September 2007 11:12
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@frontpage Maßgeblich ist §54 StVZO; die hinteren Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen befestigt sein. Stichtag für "Ochsenaugen ersetzen hintere Blinker" war der 1.1.87. http://www.verkehrsportal.de/board/lofiversion/index.php/t14452.html


anonym
beantwortet von palatinobiker am 14. September 2007 01:16
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Die hinteren Blinker darfst du nur dann weglassen, wenn dein Motorrad ... äh ... ziemlich alt ist. Ich glaube, Stichjahr war irgendwann in den 70ern. Vielleicht auch Anfang der 80er. Könnte das bei dir zutreffen? Wenn deine Mopette neuer ist, müssen die hinteren Blinker dranbleiben.


frontpage
beantwortet von frontpage am 14. September 2007 08:52
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Interessante Frage, weil würde ja wirklich Sinn machen, da man den einen Meter Abstand von den Kellermännern zu den hinteren Blinkern eh nix ausmachen würde. Welche Verordnung regelt denn das?


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