brooks am 19.11.2007 um 20:41 Uhr
ich stelle mir das irgendwie unterhalb der verkleidung vor.. hat sowas jemand schonmal gemacht?

Ja, kann man machen. Nach deutschem Recht ist nur ein Nebelscheinwerfer zulässig, nach EG-Recht (Anhang IV zur Richtlinie 93/92 EWG) dürfen auch zwei solche Scheinwerfer montiert werden. Farbe: Weiß oder Hellgelb. Quelle: TÜV weitere Hinweise http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987058810729066405/1_112.PDF

Moin brooks ! Welche Scheinwerfer willst du denn nehmen ? Hatte auch mal mit dem Gedanken gespielt, siehe hier : http://www.motorradfrage.net/frage/zusatzscheinwerfer-an-yamaha-fz6n , leider no answers. Bitte halte mich/uns mal auf dem Laufenden, würde mich auch interessieren wie du das bewerkstelligst ! Vll springt ja auch ein Image fürs shacking raus und ne kleine Anleitung (besonders Elektronik) ;-)
greetz, kesha
Richtiiiiiig!!!;-)