Kann man bei der Zulassung eines Fahrzeugs das Kennzeichen seines vorherigen übernehmen?

Inzwischen ist das möglich. Allerdings muss natürlich zuerst das alte Fahrzeug abgemeldet werden. Glichzeitig kann jedoch das neue Fahrzeug, dann mit dem Kennzeichen des abgemeldeten Fahrezeuge zugelassen werden.
Zum 01.01.2009 soll auch die grundsätzlich Möglichkeit bestenen, das Kennzeichen bei Umzug in einen anderen Zulassungskreis zu behalten. Die Versicherungen stellen deshalb ihre Schadenstabellen schon von Zulassungsbezirken um auf PLZ-Bezirke.
Nein, kann man nicht. Kennzeichen ruhen normalerweise eine Zeitlang, bevor sie neu vergeben werden. Man kann sie sich aber bestimmt reservieren lassen und nach der Ruhezeit ummelden, wenn man Geld zu viel hat.
Hat man doch immer,wenn man Motorrad fährt ... und bei einigen besteht doch die Gefahr, dass sie glatt ihren Namen vergessen, wenn sie nicht regelmäßig ihre Initialen lesen würden, so wie sie fahren.
Hoho...Good news! Heißt das, ab 1.1.2009 kann ich mein Großstadt-Kennzeichen behalten, wenn ich in die Hinterlandpampa umziehe?
So liest sich das ...
Ja, schön wärs. Es ist aber zunächst mal keine verbindliche Regelung. Info >Zulassungsbezirk Eine weitere interessante Möglichkeit besteht gem. § 47 Abs. 1 Nr. 2 FZV für die obersten Landesbehörden. Sie können für ihren Bereich die Regelung treffen, dass bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks innerhalb eines Bundeslandes auf die Neuzuteilung eines Kennzeichens verzichtet wird. Um den Versicherern ausreichend Zeit zu geben, ihr Tarifsystem entsprechend anzupassen, darf von dieser Bestimmung allerdings erst ab 01. September 2008 Gebrauch gemacht werden.
http://www.suedwest-aktiv.de/landundwelt/wirtschaft/3567950/artikel.php