Das Zulassen und Abmelden von Fahrzeugen soll ja einfacher werden und nicht nur bei der Zulassungsstelle möglich sein. Ist das schon bundesweit der Fall oder nur in manchen Gemeinden?
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ich kenne es nur so das man ein fhzg. bei einer kreisbehörde an- bzw. abmelden kann. nicht jedoch bei gemeinden.

Es gibt schon einzelne Gemeinden, bei denen das An-, Um- oder Abmelden von KFZ bei der "normalen" Meldestelle möglich ist, die sonst Pässe u.ä. ausstellt.
Die Regel ist das aber noch keinesfalls.