Oder geht das nur mit Autos? Wäre ja ganz schön ungerecht...
Dez. 1976 bis April 1977 bin ich als 17-jähriger im Rahmen von Übungsfahrten zur Erlangung des Führerscheins mit meinem Vater als Fahrlehrer mit dem Motorrad (XS 500) offiziell und legal im Strassenverkehr unterwegs gewesen. Die Anweisungen erfolgten (wie im Gesetzestext zu lesen) "auf Zuruf". Gelernt habe ich selbst, ohne Fahrschule, und bin dann zur Prüfung gegangen. Detto sinngemäß mit dem Auto. Das wurde aber vor Jahren in Österreich geändert/abgeschafft.

Das kannst du ohne weiteres,wenn das Kleinkraftrad zur Klasse M gehört.Begleitetes fahren schließt die Klasse M+S+L mit ein.Diese Fahrzeuge dürfen mit 16 Jahren gefahren werden.(ohne Begleitung!!!)Maschinen der Klasse A nur in Begleitung eines Fahrlehrers.

Das ist nicht vorgesehen und ausnahmsweise auch nicht ungerecht gegen die Biker, da es ein sachliches Argument dagegen gibt.
Wenn ein Frischling im Auto fährt, dann wird das für ihn nicht schwieriger, weil jemand neben ihm sitzt, wenn er aber gerade gelernt hat, ein Bike zu bewegen, dann dürfte es ihm erhebliche, zusätzliche Probleme bereiten, wenn er zusätzlich einen 100-kg-Brocken auf dem Sozius hätte.