Kann man mit 17 auch mit dem Motorrad unter Begleitung auf öffentlichen Straßen fahren?

gefragt von RadundTat am 10.02.2009 um 10:16 Uhr

Oder geht das nur mit Autos? Wäre ja ganz schön ungerecht...

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anonym
beantwortet von greigri am 16. Februar 2009 22:05
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Dez. 1976 bis April 1977 bin ich als 17-jähriger im Rahmen von Übungsfahrten zur Erlangung des Führerscheins mit meinem Vater als Fahrlehrer mit dem Motorrad (XS 500) offiziell und legal im Strassenverkehr unterwegs gewesen. Die Anweisungen erfolgten (wie im Gesetzestext zu lesen) "auf Zuruf". Gelernt habe ich selbst, ohne Fahrschule, und bin dann zur Prüfung gegangen. Detto sinngemäß mit dem Auto. Das wurde aber vor Jahren in Österreich geändert/abgeschafft.


ulrich
beantwortet von ulrich am 10. Februar 2009 15:37
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Das kannst du ohne weiteres,wenn das Kleinkraftrad zur Klasse M gehört.Begleitetes fahren schließt die Klasse M+S+L mit ein.Diese Fahrzeuge dürfen mit 16 Jahren gefahren werden.(ohne Begleitung!!!)Maschinen der Klasse A nur in Begleitung eines Fahrlehrers.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 10. Februar 2009 12:55
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Das ist nicht vorgesehen und ausnahmsweise auch nicht ungerecht gegen die Biker, da es ein sachliches Argument dagegen gibt.

Wenn ein Frischling im Auto fährt, dann wird das für ihn nicht schwieriger, weil jemand neben ihm sitzt, wenn er aber gerade gelernt hat, ein Bike zu bewegen, dann dürfte es ihm erhebliche, zusätzliche Probleme bereiten, wenn er zusätzlich einen 100-kg-Brocken auf dem Sozius hätte.


anonym
beantwortet von james am 10. Februar 2009 12:35
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nein, nur bei autos ist das möglich.


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