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Kann ich Schadensersatzanspruch geltend machen wenn mein Helm durch Steinschlag beschädigt wird ?

gefragt von Dogger am 25.06.2008 um 18:36 Uhr

Oder hat man da keine Chance wegen Beweispflicht und so ?


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anonym
beantwortet von konradiii am 25. Juni 2008 18:45
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Steinschlag gehört zu den bekannten Risiken im öffentlichen Straßenverkehr die jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein sollten. Du nimmst also dieses Risiko bewußt oder unbewußt in Kauf, sobald du auf der Straße fährst. Eine Chance bestünde nur bei grober Fahrlässigkeit, aber wie willst du nachweisen, dass genau das Steinchen, welches jemand grob fahrlässig auf die Straße verbracht hat deinen Helm geschädigt hat?


schnepf
beantwortet von schnepf am 25. Juni 2008 18:39
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Nur wenn der Stein Ladegut war, also z.B. von einem Schotterlastwagen herunterfiel. Hochgewirbelte Steine von der Strasse sind einfach Pech und durch keine Versicherung gedeckt. Zumindest ist bei uns die aktuelle Rechtsprechung so.


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