Oder hat man da keine Chance wegen Beweispflicht und so ?
Steinschlag gehört zu den bekannten Risiken im öffentlichen Straßenverkehr die jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein sollten. Du nimmst also dieses Risiko bewußt oder unbewußt in Kauf, sobald du auf der Straße fährst. Eine Chance bestünde nur bei grober Fahrlässigkeit, aber wie willst du nachweisen, dass genau das Steinchen, welches jemand grob fahrlässig auf die Straße verbracht hat deinen Helm geschädigt hat?

Nur wenn der Stein Ladegut war, also z.B. von einem Schotterlastwagen herunterfiel. Hochgewirbelte Steine von der Strasse sind einfach Pech und durch keine Versicherung gedeckt. Zumindest ist bei uns die aktuelle Rechtsprechung so.