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Natürlich geht das, der Chef meiner Partnerin hat z.B. 5 Fz. auf sich zugelassen und das ohne Führerschein.
Wie Endurist schon schreibt: Ja, das geht. Deswegen sind auch die Begriffe "Halter" und "Fahrer" gebräuchlich. Und: Fahrzeuge können auf juristische Personen zugelassen sein, also z. B. auf Firmen, eingetragene Vereine, Religionsgemeinschaften... Juristische Personen können aber nie Inhaber einer Fahrerlaubnis sein.