Ist es verboten ohne Verkleidung zu fahren?

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Verboten ist es nicht,du hast nur keinen Versicherungsschutz mehr. Den das ist eine Veränderung am Fahrzeug,und somit erlischt deine Betriebserlaubnis. Du kannst allerdings die Verkleidungsteile abbauen lassen,und dann beim Tüv Austragen lassen somit kannst du dann so rumfahren. Allerdings darfst du dann nichtmehr mit der Verkleidung rumfahren.

Exakt das ist auch mein Kenntnisstand. Das jeweilige Fzg. wurde bei der Homologation schon mit Verkleidung zugelassen. So muss diese auch nicht explicit in den Papieren aufgeführt werden. Entfernt man sie entspricht das Fzg. nicht mehr der Homologation. Damit muss es vorgeführt werden und die Änderungen eingetragen werden. Wenn sich ein TüV´er nicht dran stört hat das nix auf den Hacken.

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@kobaia

Lass in die Papiere "mit oder ohne Verkleidung" eintragen und du kannst ab oder anbauen ohne neu vorzufahren. So hab ich´s gemacht.

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