Habe das in einer Zeitschrift gelesen.. so was gibt’s bei autos doch auch nicht..!?
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Ist da gibt einen Paragraphen der besagt, dass das Motorrad nicht beschlagnahmt werden darf!!! Also nein!!!

Wenn jemand mit erheblich zu hoher Geschwindigkeit fährt, dann kann die Rennleitung maximal den Führerschein beschlagnahmen, nicht aber das Bike.
Anders ist es bei einem "illegal" getunten Bike, wenn das Teil also sehr viel schneller ist, als nach der Zulassung erlaubt.
Hier gilt das Bike dann als nicht versichert und nicht zugelassen und kann in jedem Fall beschlagnahmt werden.
Beschlagnahmt und eingezogen werden kann ein Motorrad dann, wenn es zur Ausführung einer Straftat benutzt wurde, z.B. Fluchtfahrzeug nach Bankraub. Aus anderen Gründen erfolgt eine Sicherstellung, wenn der Verdacht auf Erlöschen der Betriebserlaubnis vorliegt, z. B. durch Veränderungen am Fahrwerk, Antrieb etc. Das Motorrad bleibt solange sichergestellt, bis es durch einen Kfz-Sachverständigen (TÜV/DEKRA etc.) besichtigt wurde und ein beweissicheres Gutachten erstellt wurde). Anschließend erfolgt die Herausgabe, event. mit Auflagen(z.B. Verladen und Zurückbauen vor Wiederinbetriebnahme.)