Hatte neulich zum ersten Mal einen Strafzettel wegen Parkens in der Fugßgängerzone. Ist es Zufall, wie kulant der Beamte ist, oder gibt es eine Regel, z.B. wie nah an Straßenrand oder ähnlich man noch parken darf?
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Wie der Name "Fussgängerzone" schon sagt ist in diesem Bereic das Befahren mit Kraftfahrzeugen (und Fahrrädern) untersagt. Während bei abgestellten Fahrrädern niemand etwas sagt, sieht das bei Motorrädern natürlich schon deshalb anders aus, weil zum Parken die Fussgängerzone befahren werden muss. Allerdings wird bei Motorrädern eher mal "ein Auge zugedrückt" als bei Pkw.