Klaus Nahrmann am 19.11.2007 um 21:15 Uhr
Oder muss man direkt wieder zum nervigen Tüv?
Der Tüv wird es dir bestimmt nicht eintragen ! Erlaubt ist es im öffentlichen Straßenverkehr jedenfalls nicht !

Hallo Klaus ! Wie Wumbatz schon gesagt hat, es ist nicht erlaubt. Wie beim Auto erlischt die Betriebserlaubnis, auch wenn du nur die Beleuchtung eingebaut, und nicht einmal eingeschalten hast. Es ist aus der Sicht der Rennleitung eben ein fataler Eingriff in a) die Sicherheit des Straßenverkehrs (womit sie wahrscheinlich gar nicht so unrecht haben) und b) in die Betriebssicherheit des Motorrades (wozu man schon echt viel falsch machen müsste). Somit bleibt es wohl den 16-jährigen Rollerfreaks am Bahnhof überlassen, heimlich ihr Gefährt wie ein Ufo zu beleuchten ;-)
grip`em, joshua

Mit Recht verboten:) Sieht bescheuert aus, finde ich.