Ist eine Kennzeichenbeleuchtung vorgeschrieben?

gefragt von bogomil am 09.01.2009 um 10:30 Uhr
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demosthenes
beantwortet von demosthenes am 10. Januar 2009 14:39
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Irgendwie scheint hier einiges durcheinander zu gehen.

"Roller" sind gar keine Kategorie in der StVZO, sondern da ist nur allgemein von Motorrädern die Rede:

StVZO § 60

4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich.

Ausschliesslich Mofas und Ähnliche sind also von einer Beleuchtungspflicht befreit.

Es wäre ja auch widersinnig, wenn ein 125er Motorrad eine solche Beleuchtung bräuchte, ein 500er Roller aber nicht.


badboybike
beantwortet von badboybike am 9. Januar 2009 17:36
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Nun, ich bin mit dem nagelneuen Roller zum TÜV (wg. irgendwas), und tatsächlich (!!!) habe ich nachgefragt ob der Roller keine Kennzeichenbeleuchtung braucht, weil original (Bj. 2005) keine verbaut war!

NEIN, sagt der gute Mann! Die Kennzeichenbeleutungspflicht (uff, was für ein Wort) besteht NUR, wenn das Kennzeichen von seinem ursprünglichen Platz am Hinterrad, z.B. zur Seite, neben das Hinterrad, plaziert wird!!! Also so wie die Chopper das manchmal haben.

Eigenartige Gestzgebung, aber so isses. Warum sollte ich euch Geschichten erzählen?

So war das anno 2005!!!

Kommentar von 5becc592b32836b7e51af0300c6e163esmallturboklaus am 9. Januar 2009 20:57

Dein Roller wird das Nummernschild wohl durch das Rücklicht mit beleuchten, oder?

Kommentar von 0d55a64bf592a264db94b6939326d18bsmallbadboybike am 9. Januar 2009 23:08

Nein, das kennzeichen bleibt dunkel.


anonym
beantwortet von simiti am 9. Januar 2009 13:32
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Ja und muss sogar eine E-Nr. haben.


LuRcH
beantwortet von LuRcH am 9. Januar 2009 11:43
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Vorgeschrieben ja. Aber beim TÜV und in einer Polizeikontrolle hat niemand was dazu gesagt das ich keine habe... Glück muss man haben ;-)


anonym
beantwortet von DREIRADLER am 9. Januar 2009 11:22
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Ja - leider - ich hab das auch schon bei der HU so richtig gesagt bekommen und fast einen Vortrag darüber. Und vor allem in einer Verkehrskontrolle, wenn sonst nichts gefunden wird am Mopped guggn die gerne danach ob die Kennzeichenbeleuchtung funktioniert.



badboybike
beantwortet von badboybike am 9. Januar 2009 10:32
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Bei Roller nicht. Bei Motorrädern ja.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 9. Januar 2009 14:39

Wie kommst Du auf die Idee, die sei bei Rollern nicht vorgeschrieben?

Das ist schlicht falsch.

Kommentar von 989459d84d4c610351b4e588de5e8e70smallulrich am 9. Januar 2009 18:02

Liegt vielleicht daran,dass die Rücklichtbirne durch Klarglas nach unten gleichzeitig das Nummernschild beleuchtet.


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