
Ja, beschlossen wurde das Biokraftstoffqotengesetz (BioKraftQuG) am 18.Dezember 2006. Vorausgegangen ist die EU Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen. Die Menge ist im BioKraftQuG (§ 37a) festgelegt.Das sind 6,25 % im Jahr 2009 und 6,75 % im Jahr 2010 sowie der EU-Ziele in Höhe von 8 % bis zum Jahr 2015 und 10 % bis zum Jahr 2020 bezogen auf den Energiegehalt). ACHTUNG! Die genannten Prozentangaben also die 6,26 % im Jahr 2009 beziehen sich auf den Energieinhalt das entspricht also den immer genannten ca. 10 Volumenprozent. Wer das Gesetz gerne lesen möchte hier der Link http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3180.pdf