Hallo zusammen,
Laut der Gemeinde hier in den Niederlanden, darf ich hier meinen Führerschein Klasse A machen.
Der Lappen müsste jedoch umgeschrieben werden, wie läuft das ab? Stelle mir das nicht sooo kompliziert vor bzw. das schreckt mich nicht vorm machen meines Führscheins ab.
Andere Frage: In den Niederlanden darf man ab 21 Jahren alle Maschinen auch über 28 kw fahren. Ich würde die Prüfung etc. auch auf einer solchem machen und bekomme laut Holland den Rijbewijs A für alle Maschinen.
Jetzt frag ich: Hab ich das Recht dann auch in Deutschland? Gibt sicher Probleme dann beim umschreiben oder?
Mfg,
Eure Tapete

Hallo Jokye,wenn du deinen Wohnsitz in Holland hast,und dort die Regel mit 21 unbeschränkt PS gilt,darfst du auch hier damit fahren.Wenn dein Wohnsitz nach Deutschland verlegt wird und die FE umgeschrieben wird,gilt :2 Jahre mit 34PS.

Es gillt immer das nationale Recht. D.h. mit deinem Führerschein aus Holland darfst du hier nur so fahren, als hättest du ihn in D gemacht. Denn ein Ami, der seinen Führerschein mit 16 macht, darf hier damit nicht fahren. Erst wenn er 18 ist.
Sollte es so sein, hab ich mir mit fast 24 ja mal ein bescheidenes Alter ausgesucht um einen Motorradführerschein zu machen. Willkommen zurück in Deutschland... Werde mal gucken was ich mache.
Danke für die Antwort... Willkommen zurück in Deutschland. Muss mal schauen was ich mache. Hab mir mit 24 also ein bescheidenes Alter ausgesucht um den Lappen zu machen. Dürfte dann sicher auch erst ab 26 offen fahren?
badboybike am 25. März 2009 19:03 Ja, Anfänger, egal wie alt, müssen erst 2 Jahre mit 34 PEÄS fahren. Oder?
Also bin hier eingetragen bei der Gemeinde, als zweiter Wohnsitz. Würde mich aber nach wenigen Monaten ausschreiben (den Wohnsitz verlegen), auf jeden Fall nachdem ich den Schein gemacht habe.
oder ich bleibe einfach eingeschrieben bei der gemeinde ?!
Wo bist du mehr als 185 Tage im Jahr(nachweisbar)das gilt !
In den letzten 365 Tagen mehr als 185 Tage Holland, yes :)