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Hat man nur Anspruch auf die Garantie, wenn die Inspektionen bei Triumph gemacht wurden?

gefragt von MitchMitch am 25.01.2008 um 13:04 Uhr

Mein Freun dist selber Beruflich Motorradschrauber und könnte mir das ganze natürlich viel günstiger machen!! Würde damti die garantie erlischen? Oder ist das kein Problem?


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Acheron
beantwortet von Acheron am 25. Januar 2008 14:52
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Die jeweilig in der Fachwerkstatt duchzuführenden Inspektionen mit der Abstempelung im Serviceheft sind die Vorraussetzung die Garantie nicht zu verlieren, dein Freund kann ja schrauben, wenn diese Zeit vorbei ist.


Sensenmann
beantwortet von Sensenmann am 25. Januar 2008 15:41
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Acheron hat alles gesagt, Garantie gibts nur wenn die Inspektion in der Fachwerkstatt durchgeführt wird und der Inspektionsintervall nicht übermäßig überzogen wird!


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 25. Januar 2008 16:00
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Meinst Du hier wirklich die Garantie oder doch eher die Gewährleistung?

Die Garantie setzt Inspektionen beim Händler voraus, die Gewährleistung gilt neuerdings auch dann, wenn die Inspektionen bei "irgendeiner" Werkstatt durchgeführt wurden.

Wenn Dein Freund also beruflich Motorradschrauber ist, dann dürfte es doch eigentlich kein Problem sein, die Inspektionen selbst zu machen und sie von der Werkstatt abstempeln zu lassen, bei der er beschäftigt ist.


hondadoc
beantwortet von hondadoc am 25. Januar 2008 18:07
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Bin Demosthenes Meinung, allerdings: Was heißt denn beruflich ? Wenn er selbstständiger, anerkannter Z.-Mechaniker oder Meister ist, kann er die Insoektionen auch durchführen. Ansonsten, wenn er keine Werkstatt hat, kann er ja bei seinem Arbeitgeber stempeln -> Siehe Demosthenes !


Fossie
beantwortet von Fossie am 27. Januar 2008 14:27
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wenn du beispielsweise ne Ducati hast, wuerde ich auf keinen Fall empfehlen, die Inspektionen bei Triumph machen zu lasseng



anonym
beantwortet von Rider am 3. Februar 2008 14:05
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Die Antwort von Acheron war völlig korrekt. Man muss aber zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Der Gesetzgeber schreibt den Herstellern vor, zwei Jahre Gewährleistung auf ihre Produkte zu geben. Normalerweise geben Motorradhersteller außerdem ein halbes Jahr Garantie auf ihre Modellle (Ausnahme: Wettbewerbsmaschinen). Nach einem halben Jahr kehrt sich die Beweislast um: wenn ein Defekt auftritt muss der Käufer beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag. Das ist meist ziemlich schwierig. Wer aber brav alle Inspektionen beim Vertragshändler machen lässt, hat im allgemeinen keine Schwierigkeiten, dass der Hersteller kostenlos repariert. Nach zwei Jahren kann man es nur noch auf Kulanz versuchen. Triumph bietet übrigens gegen Aufpreis eine Verlängerung der Gewährleistung um jeweils ein Jahr an.




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