Hat man für die Zeit, in der das Motorrad in der Werkstatt steht, anspruch auf ein Ersatzfahrzeug?
Nein, in der Regel nicht. Meistens dauert ein solcher Werkstatteinsatz ja auch nicht sehr lange, sondern wird direkt erledigt. und ich denke während der wartezeit hat der händler auch nichts gegen eine kleine probefahrt mit einem anderen motorrad.