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Hat man bei Rückrufaktionen das Recht auf ein Ersatzmotorrad?

gefragt von buegelmeister am 16.06.2008 um 9:37 Uhr

Hat man für die Zeit, in der das Motorrad in der Werkstatt steht, anspruch auf ein Ersatzfahrzeug?


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anonym
beantwortet von zender am 16. Juni 2008 11:15
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Thumb_up

Nein, in der Regel nicht. Meistens dauert ein solcher Werkstatteinsatz ja auch nicht sehr lange, sondern wird direkt erledigt. und ich denke während der wartezeit hat der händler auch nichts gegen eine kleine probefahrt mit einem anderen motorrad.


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