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Hat man auch bei Privatkauf ein Rückgaberecht?

gefragt von DrRossi am 29.12.2007 um 15:34 Uhr

Etwa wenn ein schwerer Mangel festgestellt wird? Oder gilt immer "wie gesehen so gekauft"?


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Rückgaberecht Privatkauf (1)
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anonym
beantwortet von tommi am 29. Dezember 2007 18:44
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im normalfall gibt es beim privatverkauf KEIN rückgaberecht!


Acheron
beantwortet von Acheron am 30. Dezember 2007 11:19
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Bei einem nachträglich festgestellten Mangel bist du gegenüber dem Verkäufer beweispflichtig, d. h. du musst nachweisen, dass er beim Verkauf den Mangel vorsätzlich verschwiegen hat. So einfach ist es nicht, Verhandlungen zu gewinnen. Ein Gutachten kann auch helfen, aber auch da musst du in Vorleistung gehen.


anonym
beantwortet von Yannic89 am 29. Dezember 2007 15:43
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Wenn das Fahrzeug mit einem verstecken Mangel verkauft wird, wirst du das Fahrzeug immer zurückgeben können! Da gewinnst du jede Verhandlung!!




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