Etwa wenn ein schwerer Mangel festgestellt wird? Oder gilt immer "wie gesehen so gekauft"?
im normalfall gibt es beim privatverkauf KEIN rückgaberecht!
Bei einem nachträglich festgestellten Mangel bist du gegenüber dem Verkäufer beweispflichtig, d. h. du musst nachweisen, dass er beim Verkauf den Mangel vorsätzlich verschwiegen hat. So einfach ist es nicht, Verhandlungen zu gewinnen. Ein Gutachten kann auch helfen, aber auch da musst du in Vorleistung gehen.
Wenn das Fahrzeug mit einem verstecken Mangel verkauft wird, wirst du das Fahrzeug immer zurückgeben können! Da gewinnst du jede Verhandlung!!