Hallo, weiß jemand ab wann die neue A2 Regelung in Kraft tritt?

4 Antworten

Sobald die im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde.

Geltung ab 28.12.2016

„6a.
§  6 Absatz 1 zu Klasse A2

Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist."
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Sobald sie im Bundsanzeiger bekannt gemacht wird, was wohl noch diesen Monat passiert.

Du meintest bestimmt "Bundesgesetzblatt".

 

Das andere ist nur ein Verlag in Form einer GmbH.

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@geoka

Wenn ich das meinen würde hätte ich es auch geschrieben.

In einem Bericht zu dem Thema war vom Bundesanzeiger die Rede. Rechtlich möglich wäre beides.

Und wenn ich mir die Änderungen verschiedener Verkehrsverordnungen der letzen Zeit ansehe erkenne ich irgendwie auch kein Schema.  Wonach entscheiden die eigentlich wo eine Verordnung verkündet wird? Würfel?  Hast du da ne Rechtsquelle zu?

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@geoka

Jetzt weis ich auch wieder wie ich auf den Bundesanzeiger gekommen bin.

Auf der  Drucksache 78/14 zur 10. Änderung der FeV zum 01.05.2014 steht unten drauf :

Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln

Da war ich wohl davon ausgegangen,. daß die 11. Änderungsverordnung wieder auf dem gleichen Weg bekannt gemacht wird.

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