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Haftungsverzicht bei Pulkfahrten?

gefragt von nase1 am 30.06.2008 um 13:42 Uhr

Habe ich gerade gesehen. Was haltet ihr davon?

http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/12%20U%20209-06.pdf


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anonym
beantwortet von mfbiker am 30. Juni 2008 14:10
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Finde ich ein vernünftiges Urteil. Die StVO zu überschreiten ist ein Ding - darüber kann jeder seine Meinung haben, die Gerichte haben ihre. Aber dann auch noch gegen einen Kumpel zu klagen, weil man sich bei der Zuschnellfahrerei auf die Klappe gelegt hat, finde ich unschön. Gut, dass der Kläger vor Gericht nicht Recht bekommen hat. Wer Rennen fahren will, soll auf die Rennstrecke gehen. Und auch da gilt ein Haftungsverzicht.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 30. Juni 2008 17:47
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Ein Glück, dass das Gericht hier so entschieden hat, denn wer sich gemeinsam nicht an die Regeln hält - und damit ja auch unbeteiligte Dritte gefährdet - der sollte nicht auch noch Schadensersatz zugesprochen bekommen gegen seine Mitfahrer im Pulk.




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