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habe Vorführmotorad gekauft das einen U.schaden hat der mit erst 3tage nachdem kauf auf gefallen ist. was nun?

gefragt von luc2003 am 24.02.2008 um 15:20 Uhr

habe ein suzuki bandit 650s vorführmotorad gekauft und erst bei der auslieferrung fest gestellt das sie einen unfall schaden hat. der Händler meinte sie sei um gefallen. aber die kratzer sind wagrecht am zilinder kopf deckel und am tank an der garbel und am kühler. er wird den schaden aus tauchen aber kann ich darüber hinaus gelt zurück forden denn sie wurde mir als unfall frei verkauft.


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Ducci
beantwortet von Ducci am 24. Februar 2008 18:26
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Hallo luc2003 ! Du kannst meiner Meinung nach ganz klar vom Vertrag zurücktreten. Denn erstens wurde im Vertrag etwas anderes vereinbart (nämlich Unfallfreiheit) und zweitens ist klar, dass der Schaden nicht von dir kommt (Händler hat es ja zugegeben). Ich könnte dir jetzt was über Verbrauchsgüterkauf und Vertragsgrundlagen aus dem BGB erzählen, frag das aber besser deinen Anwalt. Soweit ich weiß, liegt die Beweislast bei ihm, wenn du es also gerichtlich (hast du eine Rechtsschutzversicherung?) angehen lassen möchtest, würde ich mit meinem Anwalt sprechen, ich schätze du gewinnst auf jeden Fall, besonders wenn es ein Sturz- und kein Umfallschaden ist. Du musst den Händler spüren lassen, dass du deine Rechte kennst, dann wird er sicher nachgeben.


anonym
beantwortet von Rider am 24. Februar 2008 19:34
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In der Tat könntest du vom Vertrag zurücktreten und der Händler müsste die Maschine zurücknehmen, wenn es sich tatsächlich um einen Unfallschaden handelt. Das müsstest du aber beweisen, d. h. du müsstest einen Sachverständigen beauftragen und die sind teuer. Wenn du Pech hast, und es stellt sich wirklich nur als "Umfaller" heraus, bleibst du auf den Kosten sitzen. Aber man muss nicht immer gleich mit dem Anwalt und Gericht drohen. Wenn der Händler sich bereit erklärt hat, die betreffenden Teile auszutauschen, solltest du dich damit zufrieden geben. Du könntest zwar versuchen, einen kleinen Teil der Kaufsumme zurückzubekommen, aber wenn der Händler schon die Teile auf seine Kosten repariert wird er sich wohl nicht darauf einlassen. Falls sich während der Fahrt herausstellt, dass die Maschine wackelt oder nicht einwandfrei fährt, wären das allerdings Hinweise, dass doch ein Unfall mit verzogenem Rahmen vorliegt. Dann wäre eine Rückgabe des Motorrads sinnvoll, wenn auch im Zweifelsfalle nur über den leidigen Gerichtsweg.


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