
Hab noch keinen Trikefahrer ohne gesehen, daher wohl ja.

Durch einen Bundesratsbeschluss vom 21. Dezember 2005 trat mit sofortiger Wirkung die Verpflichtung zum Tragen eines geeigneten Schutzhelms für Fahrer und Mitfahrer von offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen in Kraft. Ausgeschlossen von dieser Verpflichtung sind Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 20 km/h. Somit sind durch die 40. Verordnung zur Änderung der StVO die Trike- und Quad-Fahrer den Roller- und Kraftradfahrern gleichgestellt.
(shortnews)