Geblitzt und Nummernschild aufgeschrieben

1 Antwort

Du kannst die Tat bestreiten aber ansonsten von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Du musst keine Angaben machen weil du ja Beschuldigter bist (du darfst auch lügen) , und letzten Endes muss man dir beweisen, dass du gefahren bist. Halte die Beweislage für recht dünn (mit deinem Spiegelvisier), letzten Endes wird man dir als Halter vielleicht ein Fahrtenbuch androhen, aber davon würde ich mich nicht einschüchtern lassen.

Irrtum. Beschuldigte sind die eines Strafverfahrens. Hierbei handelt es sich aber um eine OWi ! ! !

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@19ht47

Ach ja, und muss er bitte trotzdem Angaben machen? Nämlich nicht.

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@19ht47

Ja da hast du Recht, er muss aber trotzdem keine Angaben machen.

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