Garantieanspruch und freie Werkstatt statt Vertragshändler

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Zusätzlich würde ich unabhängig von der Garantiezeit noch bedenken, dass du eine freie Werkstatt brauchst, die mit den technischen Spielereien moderner Fahrzeuge wirklich auf dem Laufenden ist und den Service tatsächlich nach Herstellervorschrift ausführen kann. Fängt ja schon damit an, die Serviceanzeige im Cockpit per Software weiter zu schalten (und wenn ich dann an KurvenABS, dyn. Fahrwerke oder Traktionskontrollen denke...).

Und wenn man dann noch so einen seltenen Exoten fährt...

In unserer Betriebsanleitung steht bei einigen Punkten, dass die betreffende Wartungsarbeit ausdrücklich nur beim Vertragshändler ausgeführt werden darf (anschließend sind die Arbeitsschritte aber doch mit Bildchen schön erläutert...) Was ich davon halten soll, weiss ich auch nicht so recht :-/

Hallo FrauElster,

interessante Feststellung. Stimmt, man braucht ja bereits um die Serviceanzeige verschwinden zu lassen ein Diagnosegerät und das, natürlich für jede Marke ein anderes ;-) ob die in einer freien Werkstätte nun Diagnosegeräte für sämtliche Marken haben... oder, vielleicht gibt es doch ein universelles? Wohl eher nicht.

Bei den Exoten ist's gar nicht mal so schwer. So als "Ex-Exoten-Fahrerin" kann ich sagen, dass der Zusammenhalt der "Exoten-Gemeinde" ein ganz anderer ist als z. B. bei BMW. Da werden Tricks und Kniffe weitergegeben, die hilfsbereitschaft untereinander ist viel größer und es heißt, auch wenn man sich nicht persönlich kennt, ganz unkompliziert: "Komm vorbei, hab ein Diagnosegerät und kann dir das machen.". Für diverse Teile die man auf Ebay finden kann, wird sich sogar untereinander abgesprochen wer darauf bietet, um den Preis nicht unnötig hoch zu treiben. Für meinen Exoten hatte ich irgendwann auch alles selbst, also nach der Garantie (auf Kulanz brauchte ich eh nicht hoffen, das sollte also mal egal sein) alles selbst gemacht.

Genauso werde ich's nun auch mit meiner BMW halten und mir selbst ein Diagnosegerät kaufen. Ich fühle mich einfach in einer Werkstatt nicht besser aufgehoben als in der heimischen Garage, im Gegenteil! Denn wenn ich beim Radausbau feststellen muss, dass es an der Schwinge eine Kabelführung für die Bremsleitung und das Sensorkabel vom ABS gibt, sich aber beide Kabel nicht in der Kabelführung befinden (ein rausrutschen ist bei ordnungsgemäßer Montage nicht möglich), das Motorrad sich zuletzt (noch durch den Vorbesitzer) aber in einer namhaften BMW-Vertragswerkstätte befand, dann muss ich mich echt fragen, wie die da Arbeiten, und wenn sie schon bei so "Kleinkram" schlampen, dann möcht ich anderes besser gar nicht wissen.

Übrigens... haben Sie mit dem ausdrücklichuen Zusatz "muss in einer Vertragswerkstätte durchgeführt werden" bei einzelnen Tätigkeiten, die Gesetzesänderung, dass man die Wartung auch in einer freien Werkstätte machen lassen kann, wunderbar umgangen und man hat doch wieder keine Wahl.....

Lieben Gruß - Christine

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Nach der Rechtsprechung nicht es sei denn man hat was anderes unterschrieben, aber dafür verliert man auch gleich quasi jegliche Kulanzansprüche.

Normalerweise nicht. Diese klausel ist für unwirksam erklärt worden. Man muss dir volle garantie gewährleisten auch wenn du ib eine freie werkstatt gehst

Wobei ich auch schon erlebt habe, das ein Vertragshändler Garantiearbeiten ablehnen wollte, und erst nach Hinweis auf die Herstellergarantie und Drohung mit Brief an den Hersteller, kooperierte. 

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Also im Prinzip muss die Wartung halt nach "Herstellervorschrift" durchgeführt werden. Wie andere auch schon schrieben, gibt es aber trotzdem einige Haken und Kanten an der Sache. Zum einen, kann der Freie Händler die Garantiearbeiten nicht abwickeln, und einen Kulanzantrag wird ein Vertragshändler nur bei ihm in der Werkstatt durchgeführter Wartung, einreichen. Das ist keine Muss Sache, und leider übliche Handhabe..... :-/

Solltest Du wegen der Entfernung zum Vertragshändler die Wartung dort nicht durchführen können, ist es vielleicht ratsam sich auf ein Motorradmodell fest zu legen, das ein Händler vor Ort,  als Markenvertretung im Programm hat.  

Aber zugegeben, wenn ich mein Wunschbike vor Ort nicht bekomme, würde ich auch einige Kilometer in Kauf nehmen. Wahrscheinlich auch für die Wartung, und ggf durch zu führende Garantiearbeiten.

Zudem erzielt man mit einem sauber geführten Wartungsheft beim Wiederverkauf einen höheren Verkaufspreis.

Vielleicht bekommst Du das mit der Wartung ja doch irgendwie hin, sie bei einem Vertragshändler durch führen zu lassen ?!?

Bei einer anderen Sache habe ich Gehört, das man die Garantie bei jedem Händler der diese Sache auch verkauft, auch bekommt.

Ich hatte halt wegen was gefragt, weil ich was gekauft habe, und der Laden jetzt zu macht, da sagten die "dann gehe im Garantiefall halt in einem anderen Laden"

Wenn das so stimmt was man mit da gesagt hat, gibt das auch für die Inspektion ? kann man die Machen lassen wo man will, ohne das die Garantie weg geht ? oder kann der Händler dann  sagen "das ist ja wie selbst gemacht, und dafür gibt es nix" ?

Worin liegt denn der Unterschied zwischen Arbeiten in einer Anderen Werkstatt, und hinterher Garantie Antrag, und Arbeiten in der Vertragswerkstatt, machen lassen, und die Garantie woanders holen ?

ich weiß nicht wie ich mich ausdrücken soll.

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@enigmaenomine

Hallo Nicole,

grundsätzlich stimmt das schon, dass man einen Garantieanspruch dann, wenn es das betreffende Geschäft/den Laden nicht mehr gibt, versucht in einem anderen Geschäft zu stellen. Um einen Garantieanspruch durchzusetzen, brauche ich ja den Kaufvertrag/Kassenbon, auf diesem sieht man, wo man den Artikel gekauft hat, gibt es den Laden nicht mehr, wird meist verständnisvoller damit umgegangen und einem geholfen. Existiert das Geschäft aber noch, wird dich jeder in das Geschäft schicken, in dem du den Artikel gekauft hast.

Rechtlich kannst du, um wieder auf's Motorrad zu kommen, die Wartung/Inspektion in einer freien Werkstätte vornehmen lassen, sie muss, wie Klaus schrieb, aber nach "Herstellervorschrift" durchgeführt werden. In einer freien Werkstätte hat einfach keine Arbeit "wie selbst gemacht" auszusehen, sind ja auch Fachleute (Zweiradmechaniker) und, selbst wenn man einen Ölwechsel selbst macht, ist das nicht zu erkennen, ob den eine Werkstätte oder man selbst durchgeführt hat. Allerdings hat man beim "selber machen" keinen Stempel im Checkheft, also: eindeutig selbstgemacht und jeder Hersteller wird dich mit einem Garantiefall abweisen. Nachteil der freien Werkstatt ist, sollte ein Garantiefall eintreten, dass der Händler (zu dem du dann musst) keine all zu große Lust hat, deine Ansprüche gegenüber dem Hersteller zu vertreten, wenn du bei ihm nie einen Cent für die Inspektion gelassen hast.

LG - Christine

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Hallo Klaus,

ich glaube, es geht dem Fragesteller nur darum, ob er evtl. eintretende Garantieansprüche verliert, wenn er die Wartung nicht in einer Vertragswerkstatt durchführen lässt.

Einen eingetretenen Garantiefall kann, wie du schreibst, nur ein Vertragshändler abrechnen, das dürfte klar sein.

Rechtlich dürfte es egal sein, ob die "Wartung nach Herstellervorschrift" in einer Vertragswerkstätte oder in einer freien Werkstätte durchgeführt wurde, den Garantieanspruch verliert man dadurch nicht mehr, nur.... wenn ein Garantiefall eintritt und man dann damit zum Vertragshändler muss, kann es natürlich schon sein, dass der bissel rumzickt und man nicht unbedingt der Kunde ist, um den man sich besonders bemüht.

Na und, wie Geoka schreibt... auf Kulanz braucht man dann überhaupt nicht hoffen, wenn was sein sollte....

LG - Christine

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