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Frage zu Teilkasko : Muss man nach Diebstahl evtl. zurückzahlen ?

gefragt von 1250erBandit1250erBandit am 13.04.2008 um 13:58 Uhr

Ich plane eine Osteuropa-Tour und wollte mich mal langsam mit der genauen Route und anderen Dingen beschäftigen. Dazu zählt auch Versicherung etc ! Dazu habe ich eine Frage : Meine Maschine ist Teilkaskoversichert. Konstrukt : Meine 1250er Bandit wird gestohlen. Zuhause angekommen bekomme ich den Zeitwert des Motorrades von der Versicherung erstattet. Ärgerlich, aber immerhin. Nach 5 Monaten meldet sich dann die Polizei, sie haben die Maschine sichergestellt. Ramponiert, Schaden etwa 1000€, aber sie ist da. Muss ich dann die erstattete Summe der Versicherung zurückzahlen, oder nur den Wert des beschädigten Motorrades oder habe ich Glück gehabt ? Danke euch für die Erklärung !


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anonym
beantwortet von chips am 14. April 2008 11:24
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Hallo. Kann gut sein das ein Teil des Geldes wider verrechnet wird. Ging mir zumindest so. Mein Auto wurde geklaut. von der Versicherung gab es eine Abschlagszahlung vom Zeitwert. 75 %. Das Auto wurde wieder gefunden. Lack zerkratzt Reifen platt und zerstochen, Innerraumpolster zerstochen und zerissen. Wirtschaftlicher Totalschaden. Schaden wurde mir noch erstattet. Auto durft ich dann auf meine Eigenen Kosten verschrotten lassen.

Also kann sein das es dann auch so läuft. vielleicht hast du aber auch eine kulantere Versicherung als ich die das Schadhafte Fahrzeug auf kauft und dich in Ruhe lässt. Besser noch dir passiert soetwas nicht.


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